IMSI-Catcher, "Stille SMS" und Funkzellenauswertung: Digitale Überwachung auf Allzeit-Hoch

Sicherheitsbehörden des Bundes haben digitale Ermittlungs- und Überwachungsinstrumente im zweiten Halbjahr 2017 mit bislang unbekannter Intensität eingesetzt.

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IMSI-Catcher, "Stille SMS" und Funkzellenauswertung: Digitale Überwachung auf Allzeit-Hoch
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Sowohl Funkzellenauswertungen und IMSI-Catcher als auch das Versenden von "Stiller SMS" kamen im vergangenen Jahr auf ein neues Allzeit-Hoch. Dies geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko hervor. Seit 2012 erkundigen sich er und seine Fraktionskollegen halbjährlich bei der Bundesregierung, wie Bundesbehörden mit neuen digitalen Ermittlungsinstrumenten umgehen.

Wie bereits im ersten Halbjahr war es auch im zweiten Halbjahr 2017 das Bundeskriminalamt (BKA), das auf das Ermittlungsinstrument der nicht-individualisierten Funkzellenauswertungen setzte. Ihre Zahl stieg von 149 im ersten auf 376 im zweiten Halbjahr. Drei Jahre zuvor hatte das BKA nur 10-mal Funkzellen ausgewertet. Bei der Bundespolizei wurden im zweiten Halbjahr 2017 29 Auswertungen durchgeführt, beim Zollfahndungsdienst 12.

Laut Auskunft der Bundesregierung wertete das BKA auch in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Funkzellen aus. Die Deutsche Polizeigewerkschaft wies darauf hin, dass der Generalbundesanwalt derzeit in über 1000 Terrorismusverfahren ermittle, rund fünfmal so viel wie noch im Jahr zuvor. Im zweiten Halbjahr wurde bisher ein Betroffener nachträglich benachrichtigt, was ein Novum darstellt. Für die weiteren Benachrichtigungen sind die Landesstaatsanwaltschaften zuständig, weshalb die Bundesregierung dazu keine Auskunft erteilen kann.

Insgesamt setzten Bundespolizei und Bundeskriminalamt IMSI-Catcher 74-mal ein, wobei die Bundespolizei mit 61 Einsätzen ein neues Rekordhoch erreicht. IMSI-Catcher spielen einem Mobiltelefon vor, ein normaler Funkmast zu sein, und greifen dabei dessen ständig Signale ab. Damit können bis dahin den Behörden unbekannte Geräte geortet und identifiziert werden.

Der Bundesverfassungsschutz präferiert das Versenden von "Stillen SMS", die rechtlich umstritten ist. Im zweiten Halbjahr verschickte er rund 179.000 SMS, was ein deutliches Allzeit-Hoch darstellt. Im ersten Halbjahr waren es 130.887 SMS. Die Nachrichten werden nicht auf dem Empfängergerät angezeigt, erzeugen allerdings auswertbare Verbindungsdaten. Die Bundespolizei verschickte rund 34.000 SMS, das BKA rund 22.000. Die beiden Bundesbehörden setzten das Instrument damit deutlich zurückhaltender ein als in den Halbjahren zuvor.

Hunko fordert angesichts des verstärkten Einsatzes wiederholt: "Sämtliche digitalen Ermittlungsinstrumente müssen auf Rechtslücken überprüft werden. Die 'stillen SMS' sind aus unserer Sicht rechtswidrig." Er weist auch darauf hin, dass die Zahlen zu den "Stillen SMS" des Zolls seit einigen Jahren als Verschlusssache eingestuft werden, wofür das Bundesfinanzministerium keinen nachvollziehbaren Grund genannt habe. Angaben zum Bundesnachrichtendienst fehlten ebenfalls seit Jahren, obwohl dieser laut Medienberichten ebenfalls die "Stille SMS" zur Ordnung von Mobiltelefonen einsetzt.

Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz mahnte, dass "die rechtsstaatliche Balance" verlorengehe. Er forderte die Bundesregierung auf, die Hintergründe dieser Entwicklung stärker zu erhellen. Im Zweifel müssten die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste schärfer kontrolliert und die gesetzlichen Regeln klarer definiert werden.

Die Polizeigewerkschaften hingegen sehen darin eine "normale" Entwicklung, da die Telekommunikation inzwischen fast bei jeder Straftat eine Rolle spiele. André Schultz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter stellte fest, dass sich Tathandlungen immer stärker ins Internet verschieben. Täter würden nicht nur Handy nutzen, sondern tauschten täglich mehrere SIM-Karten und Geräte.

Hunko erkundigte sich ebenfalls über die Beschaffung und den Einsatz anderer IT-gestützter Ermittlungssysteme. Beispielsweise beschaffte das BKA im zweiten Halbjahr für rund 13.000 Euro zwei Einzelplatzlizenzen für die Software "Videmo 360 Search". Damit können Kriminologen Videodaten mithilfe von maschineller, biometrischer Gesichtserkennung durchsuchen. Eingesetzt werden sie nicht im präventiven Bereich, sondern in Ermittlungsverfahren.

Auf vorhandene Datenbestände kann nich automatisch und direkt zugegriffen werden. Für den Bildvergleich müssen dem System bestimmte Speicherorte in Computersystemen des BKA zugewiesen werden. Womöglich hängt dies mit folgender Entwicklung zusammen: So stiegen die Rechercheabfragen im zentralen Gesichtserkennungssystem GES in den vergangenen beiden Jahren: 2017 waren es 27.000, 2016 noch rund 23.000.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt seit Dezember 2017 im Projekt FACETRUST die Erkennungsleistung von automatisierten gesichtsbiometrischen Grenzkontrollsystemen (eGates) weiter. Noch wurde nicht definiert, welche Hard- und Software hierfür genutzt werden soll. Auf die Frage, ob und mit welchem Erfolg den Bundesbehörden ein Zugriff auf Nutzeraccounts bei Messengerdiensten wie Signal, WhatsApp oder Telegram gelang, verweigerte die Bundesregierung die Beantwortung. (anw)