c't Fotografie 1/2018
S. 146
Bildrechte
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Bild: ©naypong - Fotolia.com

Vorsicht bei Presse- oder Agenturfotos

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen speziell für die Verwendung von Presse- oder Agenturfotos. Selbst wer diese Bilder ordnungsgemäß auf seine eigene Website übernimmt, hat bei Unstimmigkeiten in der Kette der Rechteübertragung kaum Chancen für eine juristische Gegenwehr. Der Grund dafür liegt in regelrecht absurden Anforderungen, die Gerichte an die Lizenzierung solcher Bilder stellen. Diese sind in der Praxis schlicht nicht umsetzbar.

Keinen guten Morgen hatte der c’t Fotografie-Leser Marcus H., als er in seinem Briefkasten den Brief einer Anwaltskanzlei fand. Ihm wurde vorgeworfen, ein zehn Jahre altes Bild eines Fotografen widerrechtlich auf seiner Website anzubieten. Hierfür solle er nun eine Unterlassungserklärung abgeben und einen knapp vierstelligen Betrag bezahlen. Die Abmahnung erstaunte H., denn dieser betrieb seit über einem Jahrzehnt eine Website zum Thema HDTV und Digital-TV und hatte bislang noch nie irgendwelchen rechtlichen Ärger. Schließlich achtete er peinlich genau darauf, auf seinem Angebot nur selbst geschossene Bilder oder Produktfotos von Herstellern zu verwenden.

Das Foto, um das der Streit sich drehte, war 2007 im Rahmen einer Werbekampagne für einen neuen Plasmafernseher veröffentlicht worden. Es zeigt das neue Gerät mit einem Frauengesicht auf dem Bildschirm. An der Abbildung dieses Gesichts machte nun im Auftrag der Abmahner ein Fotograf alleinige Rechte geltend. Dabei hatte der Leser genau dieses Bild vor einem Jahrzehnt von dem Fernsehhersteller als offizielles Pressebild mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten. Dementsprechend hatte er es bei der Veröffentlichung mit „Copyright Hersteller“ ausdrücklich gekennzeichnet.

Mitgefangen, mitgehangen