c't Fotografie 4/2018
S. 3
Editorial
Jobst Kehrhahn

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ist das das Ende der Street-Fotografie? Der Fotografie allgemein? Oder ist alles doch nur halb so schlimm? Seit dem 25. Mai 2018 gilt die sogenannte Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – und die Verunsicherung ist groß, die Fragen vielfältig: Sind private Fotos auf Facebook ab sofort ein Problem? Wann muss ich von wem eine Genehmigung einholen? Und was ist, wenn ich Bilder kommerziell nutzen möchte, auf denen Personen erkennbar sind?

Gerade bei letzterem Thema ist die Situation unklar, schreibt unser Autor und Rechtsanwalt Nicolas Maekeler. Er befasst sich seit Monaten mit der DSGVO und ihren Folgen. Ab Seite 8 finden Sie seine Analyse der derzeitigen Situation und am Ende des Artikels einen wertvollen Tipp: Auf Einwilligungen sollten Sie nämlich nur notfalls zurückgreifen, denn sie haben einen entscheidenden Nachteil: Dank der neuen DSGVO sind sie frei widerruflich – was schlimmstenfalls bedeuten kann, dass Sie bereits veröffentlichte Fotos löschen oder schwärzen müssen.

Mein Fazit: Ja! Es gibt tatsächlich einiges, was sich geändert hat und Ja: Es gibt auch Rechtsunsicherheit, die die Politik nun hoffentlich bald beseitigt. Aber ein Grund, mir den Spaß an der Personenfotografie zu nehmen, ist die neue DSGVO für mich nicht. Und das Ende der Personenfotografie ist sie schon gar nicht!

Unterschrift Jobst Kehrhahn Jobst Kehrhahn