Artikel-Archiv c't Webdesign 2017, Seite 92

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    Kündigungsrecht bei Hosting-Laufzeitverträgen

    Juristen stehen die Haare zu Berge, wenn sie sehen, wie Unternehmen bisweilen mit Kunden umgehen, die aus ihrem Laufzeitvertrag aussteigen wollen. Die Regeln sind eigentlich klar und gerade erst reformiert worden. Aber nicht alle halten sich daran: Im Selbstversuch haben wir Webhosting-Pakete gekündigt, aber unsere Tipps und Erfahrungen gelten für alle Online-Verträge.

    Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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