Artikel-Archiv c't wissen DSGVO 2020, Seite 114

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    Meldepflichten bei Datenpannen

    Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass man personenbezogene Daten unbeabsichtigt Dritten zugänglich macht, etwa durch Verlust eines Speichermediums. Solch ein "Data Breach" muss innerhalb kürzester Zeit umfänglich bei den Behörden und im Extremfall sogar den Betroffenen gemeldet werden - sonst drohen Bußgelder.

    Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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