Artikel-Archiv c't wissen DSGVO 2020, Seite 38

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    Das Recht auf Vergessenwerden

    Eine der wichtigsten Lektionen über den Umgang mit dem Internet ist: Das Internet vergisst nicht. Artikel 17 der DSGVO will dies ändern.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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