Artikel-Archiv c't DSGVO 2021, Seite 144
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Meldepflichtenbei Datenpannen
Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten unbeabsichtigt Dritten zugänglich werden, etwa durch Verlust eines Speichermediums, einen Malware-Angriff oder eine fahrlässige Datenpanne. Solch ein „Data Breach“ muss innerhalb kürzester Zeit umfänglich bei den Behörden und im Extremfall sogar den Betroffenen gemeldet werden – sonst drohen Bußgelder. Allerdings sind die Anforderungen an eine solche Meldung durchaus hoch.
Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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