Artikel-Archiv c't Home & Office 2021, Seite 36

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    Homeoffice-Kosten absetzen

    Bedingt durch das Corona­virus mussten Arbeitnehmer 2020 notgedrungen zu Hause arbeiten. Viele fragen sich nun, ob sie die arbeits­bedingte Mehrnutzung der ­eigenen Räume bei der Steuer als Betriebsausgaben oder ­Werbungskosten geltend ­machen können. Die klare ­Antwort lautet: vielleicht.

    Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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