Artikel-Archiv c't Home & Office 2021, Seite 36
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Homeoffice-Kosten absetzen
Bedingt durch das Coronavirus mussten Arbeitnehmer 2020 notgedrungen zu Hause arbeiten. Viele fragen sich nun, ob sie die arbeitsbedingte Mehrnutzung der eigenen Räume bei der Steuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen können. Die klare Antwort lautet: vielleicht.
Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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