c't 16/2016
S. 75
Hintergrund
Freier Routermarkt
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1. August ist Independence Day

Ende des Routerzwangs: Wer mitspielt, wer bremst

Ab 1. August sind alle Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, dem Kunden die Wahl des Routers am Internet-Anschluss zu überlassen – darauf haben viele Nutzer gewartet. Doch an manchen Anschlussarten könnte von der gesetzlich garantierten Wahlfreiheit ein Papiertigerchen übrig bleiben.

Manche Netzbetreiber haben Nutzer jahrelang daran gehindert, eigene Router direkt am Internet-Anschluss zu betreiben – sie verweigerten die Herausgabe von Zugangsdaten für alle oder für manche tariflich zugesicherten Dienste, sodass an ihren Netzen nur solche Router vollständig funktionierten, die sie selbst zur Verfügung stellten.

Warum einige Netzbetreiber Nutzer so ausbremsen, ist schnell gesagt – es geht ums Geld. Eine kleine Modellpalette reduziert Aufwand und Hotline-Kosten und bei Vermietung oder Verkauf bringen die aufgezwungenen Geräte Geld ein. Auch lassen sich manche Anbieter das Freischalten der WLAN-Funktion bezahlen. All das geht, wenn Netzbetreiber Zugangsdaten geheim halten und stattdessen vorkonfigurierte Geräte ausliefern oder die Daten per Fernkonfiguration eintragen.

Bei Kabelanschlüssen geht der Routerzwang sogar so weit, dass es gar keinen Routermarkt gibt – alle dafür ausgelegten Geräte kaufen deutsche Kabelbetreiber selbst bei den Herstellern und richten sie für Kunden ein.

Video: Nachgehakt

Mit all dem soll nun Schluss sein. Die Bundesregierung hat Anfang Januar 2016 das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen aktualisiert (FTEG) und für neue Kundenverträge die Wahlfreiheit für Router festgeschrieben. Dafür schreibt das FTEG ausdrücklich die Telefondose oder die TV-Kabelbuchse als Netzabschlusspunkt fest. Welches Gerät Verbraucher daran anschließen, dürfen sie selbst entscheiden; alle vertraglich zugesicherten Dienste müssen damit nutzbar sein.

Das kann ein geeigneter Router, aber auch ein Modem eines beliebigen Herstellers sein. Im Weiteren ist der Einfachheit halber nur von Routern die Rede. Für etwaige netzseitige Anpassungen bekamen die Betreiber rund sieben Monate Zeit. Damit Hersteller geeignete Geräte entwickeln können, müssen Netzbetreiber die Spezifikationen offenlegen, die für den Betrieb an ihrem Netz erforderlich sind.

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