c't 17/2016
S. 134
Recht
Whistleblower: Quellenschutz
Aufmacherbild

Lecks für die Freiheit

Die rechtliche Situation von Whistleblowern in Deutschland

Für Whistleblower gibt es gute Gründe, ihre Informationen an Journalisten weiterzureichen, statt sie selbst zu veröffentlichen. Doch der Staat macht ihnen diese wichtige Aufgabe schwer – sie sind auf anonyme Schnittstellen angewiesen.

Wir wissen, dass die Dating-Plattform Lovoo mutmaßlich hunderte von Männern betrogen hat: Statt potenzieller Partnerinnen aus Fleisch und Blut hatten sie nur „Bots“ an der Angel, kleine Programme, die menschliche Nutzerinnen simulierten. Der Plattform-Betreiber hatte diese Bots ins Rennen geschickt, damit Männer teure „Credits“ für die Kommunikation kaufen (siehe c’t 21/15, S. 70). Heute ermittelt die Staatsanwaltschaft, mehrere Manager saßen zeitweilig in U-Haft.

Nur: Wie konnte c’t überhaupt die betrügerischen Chat-Bots aufdecken? Die Redaktion war dafür auf ein „Leak“ angewiesen, also ein Daten-Leck: im Falle der Dating-Plattform ein Archiv von 50 Gigabyte, das auch E-Mails von Mitarbeitern enthielt, aus denen sich wiederum die Manipulationen ergaben. Ein Whistleblower hatte den Journalisten das Datenpaket zugespielt und so dazu beigetragen, dass die Betrügereien aufgedeckt werden konnten.

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