c't 20/2016
S. 38
News
Link-Haftung

Rechtsrisiko Verlinkung

EuGH verschärft Haftung für verlinkte Inhalte

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs regelt die Prüfungspflichten für verlinkte Inhalte neu. Für Website-Anbieter mit kommerziellen Interessen gilt ab sofort: Das Setzen von Links wird zu einem erheblichen Abmahnrisiko.

Weder im deutschen noch im europäischen Recht ist die Haftung für Links explizit geregelt. In den letzten zehn Jahren haben höchstrichterliche Entscheidungen aber zu einer klaren Rechtslage geführt: Im Fall von Rechtsverletzungen auf verlinkten Seiten war eine Haftung meist auf solche Fälle beschränkt, in denen die Rechtsverletzung offensichtlich oder dem Linksetzer bekannt war.

Diese Linie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun verlassen und sorgt damit für viel Unverständnis. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Link auf der Website „GeenStijl“, die zu den zehn meistbesuchten Nachrichten-Sites der Niederlande gehört: Im Jahr 2011 erschien dort ein Artikel mit einem Hyperlink zu einer australischen Website, die Playboy-Fotos der TV-Moderatorin Britt Dekker zeigte.

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