c't 21/2016
S. 158
Recht
Internet-Anbindung

Anspruch auf Breitband?

Rechtssituation von Mietern und Hausbesitzern an Standorten mit Online-Unterversorgung

Allerorten ist von Download-Vertrieb, Cloud-Speicherung, netz-gestützter Heimarbeit und IP-TV die Rede. Wer da mangels schneller Internet-Anbindung nicht mitmachen kann, fühlt sich abgehängt – und fragt sich: Gibt es denn keinen prinzipiellen Anspruch auf einen Anschluss mit hoher Bandbreite, der Traffic-intensive Anwendungen ermöglicht?

Bewohner von Ballungsräumen machen sich bei Online-Unterversorgten gern beliebt mit Aussagen wie „Über Bandbreite spricht man nicht, die hat man“. Tatsächlich finden sich auch in Deutschland noch immer viele Standorte, an denen etwa Video-Streaming ein Wunschtraum bleibt. Zur ungefähren Ausbausituation hält das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf www.zukunft-breitband.de nach Bundesländern geordnete Übersichtskarten bereit.

Eine mangelhafte Internet-Anbindung ist in der heutigen digital geprägten Gesellschaft ein echter Standortnachteil. Mancher fragt sich, ob denn eine schnelle Anbindung ans Datennetz heutzutage nicht eine Selbstverständlichkeit sein müsste – und ob Netzbetreiber nicht rechtlich verpflichtet sein müssten, jedermann die Teilhabe an der digitalen Gegenwart zu ermöglichen.

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