c't 21/2016
S. 38
News
WLAN-Haftung

Getrübte Hoffnung

Ein Urteil des EuGH erschwert es Gewerbetreibenden, offene WLANs anzubieten

Von wegen Ende der Mitstörerhaftung: Ein lange erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs konstituiert nun das genau Gegenteil, nämlich eine anhaltende Rechtsunsicherheit.

Jetzt endlich sei die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abgeschafft, hatten die Netzpolitiker der Großen Koalition frohlockt – und sich selbst dafür gefeiert. Ende Juli ist in Deutschland eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in Kraft getreten, deren Ziel es war, „mehr Rechtssicherheit für WLAN“ zu schaffen.

Schon damals bezweifelten nahezu alle Experten die Wirksamkeit dieser Änderungen bezüglich der immer noch grassierenden Massenabmahnungen im Internet (siehe c’t 12/16, S. 16). Auch die großen Abmahnkanzleien kündigten an, ihrem Betrieb trotz der neuen Regelungen wie bisher weiter nachgehen zu wollen. Die Hoffnungen der Freunde von offenen Netzen ruhten daher auf einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das sich mit der Haftung der Betreiber solcher Angebote auseinanderzusetzen hatte.

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