c't 22/2016
S. 49
News
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendmedienschutz: Reform tritt in Kraft

Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) glich einer unendlichen Geschichte – die nach jahrelangen Verhandlungen nun doch ein vorläufiges Ende gefunden hat: Am 1. Oktober trat das überarbeitete Paragrafenwerk in Kraft. Schon voriges Jahr hatten die Ministerpräsidenten der Länder das neue Papier befürwortet, ehe es nun auch die Volksvertretungen der Länder passierte. Das Vorhaben soll unter anderem einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme formulieren, Alterskennungen harmonisieren und die Selbstregulierung neu ausrichten. Zudem soll das länderübergreifende „Kompetenzzentrum“ jugendschutz.net dauerhaft finanziert werden.

Der erste Entwurf war umstritten: Er sah vor, dass die Nutzer von Plattformen wie Facebook oder YouTube eine technische Alterskennzeichnung hätten verlangen können. Den Entwicklern von Jugendschutzprogrammen wollten die Rundfunkexperten der Länder zudem detaillierte technische Anforderungen vorgeben. Hier hatte sich vor allem die Internetwirtschaft quer gestellt. Die Kritik zeigte Wirkung – all diese Passagen wurden gestrichen.

Nach wie vor verpflichtet der JMStV die Telemedien-Anbieter zur Sorgfalt, um Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die sie „in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ beeinträchtigen könnten. Technische und „sonstige“ Mittel, die Kindern den Zugang zu gefährdenden Angeboten verhindern oder wesentlich erschweren, erfüllen die Auflagen. Alternativ zur „Sendezeitbegrenzung“ können die Anbieter ihre Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen. Sie sieht insgesamt vier Freigabestufen vor, die Filtersoftware wie JusProg auslesen kann. Die Länder haben außerdem beschlossen, dass Betreiber größerer Webseiten die Kontaktdaten des Jugendschutzbeauftragten „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ halten müssen.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßte den neuen JMStV als „wichtigen Schritt hin zu mehr Konvergenz und internationaler Anschlussfähigkeit“. Die Prüfinstitution könne so etwa künftig neben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Filterprogramme offiziell anerkennen. (Stefan Krempl/dbe@ct.de)