c't 24/2016
S. 138
Recht
Smart Contracts
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Selbsterfüllende Verträge

Smart Contracts: Quellcode als Vertragstext

Smart Contracts sind Verträge, die aus Programmieranweisungen bestehen und wie Kryptowährungen Blockchain-Technologie nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verträge sind derzeit noch weitgehend ungeklärt. Dennoch testen Finanzunternehmen und Großbanken die dahinterstehende Technik bereits in der Praxis.

Bereits Ende der 90er-Jahre wurde die Möglichkeit erkannt, Verträge als Software zu programmieren, damit sie sich nach Vertragsschluss selbst ausführen [1]. Ohne menschliche Instanz bei der Vertragsüberwachung erhoffte man sich, Risiken und Transaktionskosten reduzieren zu können. Insbesondere Massengeschäfte mit kleinen Beträgen, sogenannte Mikrotransaktionen, würden hierdurch – so die Hoffnung – wirtschaftlich tragfähig. So könnte ein Smart Contract beispielsweise eingesetzt werden, um einen direkten Stromhandel nur weniger Kilowattstunden zwischen einem Erzeuger, etwa einem Hausbesitzer mit einer Solaranlage, und einem Verbraucher zu ermöglichen.

Allerdings setzte die Technik der 90er-Jahre noch einen Intermediär voraus, welcher als vertrauenswürdige Instanz den Smart Contract ausführte, was aber wiederum die zu erwartenden wirtschaftlichen Einsparungen verringerte. Die Idee der Smart Contracts geriet daher zunächst in Vergessenheit. Dies änderte sich mit dem Siegeszug der Blockchain-Technologie, welche ohne Vermittler auskommt.