c't 6/2016
S. 162
Recht
Steuerrecht

Einspruch per „Send“-Knopf

Gewöhnliche E-Mail reicht für Einspruch gegen Steuerbescheid

Nach einer verwirrenden Achterbahnfahrt in der Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für einen Einspruch im Steuerverfahren auf dem elektronischen Weg keine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist – eine einfache E-Mail genügt.

Steuerbescheide sind alles andere als in Stein gemeißelt. Oft weisen sie Fehler auf. In vielen Fällen hat die Finanzbehörde alles richtig gemacht, aber der Steuerpflichtige möchte noch ein paar Versäumnisse der eigenen Steuererklärung ausbügeln. Wenn der Bescheid erst einmal Bestandskraft hat, tritt grundsätzlich eine Änderungssperre ein. Als Werkzeug, um das Eintreten der Bestandskraft zu verhindern, hat sich der Einspruch bewährt.

Besonders bequem lässt sich ein solches Rechtsmittel elektronisch einlegen. Die Frage, ob das auch ganz unkompliziert mit einer gewöhnlichen E-Mail möglich ist, hat die Rechtspraxis lange beschäftigt. Sie ist dabei sehr unterschiedlich beantwortet worden.

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