c't 5/2017
S. 156
Recht
Live-Streaming
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Überreguliert

Wie Heise einmal eine Rundfunklizenz beantragen musste

Wer im Netz zu regelmäßigen Zeiten Live-Streams anbietet, kann sich plötzlich und meist ziemlich unerwartet damit konfrontiert sehen, hierfür eine Rundfunklizenz beantragen zu müssen. Diese Erfahrung musste auch Heise Medien machen.

Man soll keine schlafenden Hunde wecken: Als die c’t-Redaktion im Januar 2016 bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) anrief, um vorsichtig anzufragen, ob man für ein geplantes Live-Streaming-Format etwa eine Lizenz bräuchte, war nur schwerlich abzusehen, was für einen Wust an Bürokratie diese unschuldige Anfrage nach sich ziehen sollte. Die Antwort der Aufsichtsbehörde für private Radio- und Fernsehprogramme sowie Telemedien war sehr eindeutig: Ja, ihr seid Rundfunkanbieter. Und ihr benötigt eine Lizenz!

Video: Nachgehakt

Der Reihe nach. Mit der #heiseshow wollte man auf heise online einen wöchentlichen Live-Talk ins Leben rufen, bei dem ein zweiköpfiges Moderatoren-Team mit wechselnden Gästen aktuelle Entwicklungen der Informationstechnologie und Netzpolitik diskutiert. Als die erste Ausgabe der #heiseshow am 28. 1. 2016 in den Netz-Äther ging, wollte man im Rahmen einer Experimentierphase zunächst die Akzeptanz der Zuschauer validieren. Die NLM ließ daher in besagtem Telefonat verlauten, dass vorerst auf die Beantragung einer Sendelizenz verzichtet werden könne, soweit das Format nach wenigen Folgen wieder eingestellt werde.

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