c't 1/2017
S. 24
News
Urheberrecht

Ausgelinkt

Landgericht Hamburg verschärft Linkhaftung

Wer einen Link setzt, soll für Urheberrechtsverletzungen auf der verlinkten Website juristisch verantwortlich sein. So entschied das Landgericht Hamburg jüngst. Der Beschluss könnte zu weniger Links im Web führen.

Weder der deutsche noch der europäische Gesetzgeber haben explizit geregelt, wer unter welchen Umständen für Inhalte auf verlinkten Seiten verantwortlich ist. Diese Regelungslücke wurde über die Jahre mit einer großen Anzahl an Urteilen und dem daraus resultierenden Richterrecht geschlossen.

In Deutschland existiert eine ganze Reihe von Entscheidungen zu diesem Thema. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Grundsatz vorgegeben: Man haftet nur dann für Verweise auf fremde Seiten, wenn die dortigen Rechtsverstöße eindeutig zu erkennen sind oder man davon Kenntnis erlangt und dennoch den Link nicht entfernt hat.

Im September 2016 warf der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem sogenannten „Geenstijl-Urteil“ diese Rechtslage aber über den Haufen. Der Entscheidung lag ein eher befremdliches Verfahren zugrunde, bei dem das niederländische Klatsch-Magazin Geenstijl wiederholt Links zu Playboy-Bildern gesetzt hatte. Das Problem: Diese lagen rechtswidrig auf den Servern von Filehostern, und der Rechteinhaber war davon alles andere als begeistert.

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