c't 10/2017
S. 66
Vorsicht, Kunde
Transportschaden
Aufmacherbild
Bild: Peter Stemmler

Misstrauensvotum

Silicon Computer verweigert Transportschadenregulierung

Wird eine Ware beim Transport zum Endkunden beschädigt, ist das für Käufer und Verkäufer gleichermaßen ärgerlich. Ungemütlich für den Kunden wird es allerdings, wenn der Verkäufer die Regulierung verweigert.

Am 2. Januar bestellte c’t-Leser Max K. beim Händler Silicon Computer aus Bochum einen Monitor von Eizo für 275 Euro. Die Rechnung beglich er umgehend, sodass ihm am Morgen des 10. Januar der Paketdienst DPD per E-Mail die Lieferung zwischen 12:24 und 13:24 Uhr ankündigte. Als der Monitor geliefert wurde, sah Max K. sofort, dass die Verpackung beschädigt war. Der Karton war auf einer Seite rechts und links vom Griffloch eingerissen. Solche Schäden entstehen meist durch häufiges, ruckartiges Anheben beim Transport. Eine Beschädigung des Inhalts ist hier in der Regel nicht zu befürchten. Also bestätigte Max. K. dem Kurierfahrer den Empfang des Pakets.

Als er den Monitor dann am Abend auspackte, musste der Kunde jedoch feststellen, dass das Gehäuse genau an der Seite stark verbogen war, wo auch die Verpackung Risse zeigte.

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