c't 11/2017
S. 156
Recht
Verträge mit Minderjährigen
Aufmacherbild
Bild: Katharina Berndt

Habenwollen! Zahlenmüssen?

Rechtslage bei Internetkäufen Minderjähriger

Wenn Kinder und Jugendliche im Internet unkontrolliert auf Shopping-Tour gehen, ist nicht nur der Haussegen in Gefahr; unter Umständen droht auch rechtlicher Ärger. Eltern sind daher gut beraten, sich mit den Konsequenzen von Vertragsschlüssen ihrer Sprösslinge auseinanderzusetzen.

Viele Kinder wachsen als Digital Natives auf: Für sie ist es gelebter Alltag, dass Käufe schnell und unkompliziert übers Netz abgewickelt werden. Spendieren die Eltern den WLAN-Zugang daheim und die Mobilnetz-Flatrate für unterwegs, stehen den Kids überall und jederzeit nahezu unbegrenzte Shopping-Möglichkeiten offen.

Was früher der Kiosk von nebenan war, sind heute App-Stores und Online-Shops von Apple bis Amazon. Unterstützt durch Social-Media-Accounts und ausgeklügeltes Nutzer-Tracking gelingt es den Betreibern, auch sehr junge Kunden mit genau passenden Angeboten anzusprechen und zum spontanen Kauf mit wenigen Klicks zu verleiten. Aber sind Geschäfte, die Kinder und Jugendliche auf diese Weise abschließen, rechtlich verbindlich?

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