c't 13/2017
S. 144
Praxis
EU-Roaming-Verordnung
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Bild: Jörg Niehage

Roaming ohne Aufschlag

Tarif-Beratung für den EU-Mobilfunkmarkt

Mit der EU-Roaming-Verordnung fallen die Roaming-Aufschläge für die gesamte EU und einige weitere Länder weg. Die Freiheit ist weder wirklich grenzenlos noch leicht überschaubar. Wir fassen zusammen, wie Sie Vorteile nutzen und Kostenfallen vermeiden.

Ab dem 15. Juni sind Roaming-Aufschläge zwischen den Ländern der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein Geschichte. Dann tritt die EU-Roaming-Verordnung in Kraft, die in der ganzen EU gilt. In der EU, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt dann das Motto „Roam like at home“, frei übersetzt: Bei Reisen in diese Länder gelten die gleichen Regeln und Tarife wie zu Hause. Flatrates oder Minutenkontigente in die deutschen Fest- und Mobilfunknetze lassen sich im optimalen Fall wie zu Hause nutzen – ob in Las Palmas, Lappland oder Budapest.

Aufschläge für diese Nutzung fallen keine an. Wer Datenvolumen für den Monat übrig hat, kann das im EU-Ausland genauso verbrauchen wie zu Hause. Wenn Oma ihre Enkel von den Balearen anruft, kostet das genauso viel, wie wenn sie daheim in Bottrop ist. Ob Sie eine SMS aus Helsinki nach Hause schicken, aus Athen oder aus Berlin ist egal, das kostet alles das Gleiche; ankommende Anrufe sind kostenlos. Für die Mobilfunknutzer ist die EU ab 15. Juni das erste Mal tatsächlich grenzenlos. Anrufe von Ihrem Heimatland ins EU-Ausland bleiben allerdings unverändert teuer – die fallen nicht unter das regulierte Roaming.

Tabelle
Tabelle: Roaming-Kosten in der EU

Roaming-Nutzer haben sogar eine bessere Netzabdeckung als einheimische Nutzer: Ist man mit einer SIM-Karte aus einem EU-Land im deutschen Netz unterwegs, kann man nach Belieben das Netz von Telekom, Vodafone und O2 nutzen. Umgekehrt gilt für deutsche SIM-Karten im EU-Ausland, dass sie sich dort ebenso in alle Netze vor Ort einbuchen können, solange ihr Provider mit den Netzbetreibern vor Ort Roaming-Verträge geschlossen hat – in der EU eine Selbstverständlichkeit.

Indirekter internationaler Wettbewerb

Die Kostenfreiheit für das Roaming gilt allerdings nur im Grundsatz, denn die Mobilfunkbetreiber wollen sich nicht über Landesgrenzen hinweg Konkurrenz machen. Zwischen den Mobilfunkmärkten gibt es erhebliche Preisunterschiede. Besonders günstig sind Verträge in Estland oder Finnland, Deutschland spielt hingegen preislich im oberen Mittelfeld. Gänzlich geöffnete Märkte wollten die großen Provider daher unbedingt vermeiden. Das ist so gut gelungen, dass jetzt die Kleinen gefährdet sind: Sie werden durch festgesetzte Roaming-Preise unter Umständen gezwungen, die Leistungen in ihrem Netz unter ihren Selbstkosten zu verkaufen. Zum Ausgleich können sie sich von der EU Zuschläge genehmigen lassen, die ihre Mehrkosten abdecken.