c't 14/2017
S. 174
Hintergrund
Ausweispflicht für Prepaid-Karten
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Namentlich erfasst

Prepaid-Mobilfunkkarten nur noch gegen Ausweis

Ab 1. Juli muss jeder Prepaid-Kunde für den Vertragsabschluss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Zeit für praktisch anonyme Prepaid-SIMs ist damit in Deutschland abgelaufen.

Prepaid-Kunden müssen sich bald umgewöhnen. Die Zeit, in der man mal eben eine SIM-Karte kaufte und ohne großen Aufwand ins Smartphone stecken konnte, sind ab Juli vorbei. Dann tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der Mobilfunkanbieter die persönlichen Daten ihrer Prepaid-Kunden nicht nur aufnehmen, sondern auch prüfen müssen. Wer künftig telefonieren will, muss also zuerst einen Ausweis vorzeigen. Das dürfte das Prepaid-Geschäft erheblich verändern.

Video: Nachgehakt

Jahrelang mogelten sich die Anbieter um die Verpflichtung herum, Daten ihrer Kunden aufzunehmen. Wer eine Prepaid-SIM-Karte kaufte, konnte diese bei vielen Anbietern per Online-Formular auf Donald Duck in Entenhausen registrieren, ohne dass es damit Probleme gegeben hätte [1, 2]. Der Gesetzgeber, so die Auffassung der Mobilfunkbetreiber, habe ihnen lediglich aufgetragen, Daten zu erfassen, aber nicht deren Prüfung. Bei Stichproben und bei Abfragen, etwa durch Ermittlungsbehörden, fiel immer wieder auf, dass viele Daten unrichtig waren. In der Gesetzesbegründung zum neuen Paragrafen 111 des TKG stellte der Bundestag fest, dass solche fiktiven Angaben „Erscheinungen mit Massencharakter“ seien – vermutlich liegt er mit dieser Einschätzung richtig.

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