c't 20/2017
S. 68
Vorsicht, Kunde
Reklamation, Gebrauchtware
Aufmacherbild

Neuwertig?

Ärger bei Reklamation angeblich „neuwertiger“ Ware

Wer neuwertige Ware kauft, erwartet ein unbeschädigtes und sauberes Gerät. Deutlich sichtbare Gebrauchsspuren und unhygienische Verschmutzungen sind unerwartet und berechtigen zur Reklamation. Mancher Händler sieht das freilich anders.

Anfang April war Peter S. auf der Suche nach einem Funk-Kopfhörer, den er auch mit der Playstation 4 nutzen konnte. Das blauschwarze Modell „Sony Wireless Stereo Headset 2.0“ sagte ihm auch optisch zu und über eine Preissuchmaschine fand er eine Offerte für knapp 66 Euro.

Der Suchmaschinen-Link führte ihn auf die Webseite von Rakuten, einem ursprünglich aus Japan stammenden E-Commerce-Anbieter, der seit Jahren versucht, sich auch in Deutschland als Handelsplattform neben Amazon und eBay zu etablieren. Das Angebot für den Sony-Kopfhörer stammte vom Rakuten-Anbieter „Games and more Store 1“, hinter dem die österreichische Knöbl-Knor OG steckt. Die verlangte für das gute Stück inklusive Versand 76,40 Euro. Den in der Suchmaschine angezeigten günstigeren Preis von 65,91 Euro erhielt man erst nach Eingabe eines Gutscheincodes.