c't 3/2017
S. 172
Hintergrund
WAP-Abzocke
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Bild: Jörg Niehage

WAP-Abzocke

Mobilfunkanbieter und das WAP-Billing

Einmal aus Versehen an die falsche Stelle auf einem Smartphone getippt, schon schließen Sie ungewollt ein Abo ab – geht immer noch. Seit 2012 kann man zwar Mobilfunk-Abzockern per Drittanbietersperre einen Riegel vorschieben. Doch das Geschäftsmodell mit den ungewollten Vertragsabschlüssen blüht weiter, sogar in WhatsApp muss man schon mit WAP-Geldschneidern rechnen.

Ein merkwürdiger Rechnungsposten über 26,95 Euro für „mobiles Bezahlen (Brutto-Forderungen für Fremdleistungen)“ brachte den PR-Berater Max Grabau dazu, sich alle Mobilfunkrechnungen der letzten Monate genauer anzuschauen. Auf allen fand sich dieser ominöse Eintrag wieder. Seltsam, fand Grabau, denn er konnte sich nicht daran erinnern, irgendetwas per Smartphone gekauft zu haben. Also rief er die Hotline seines Mobilfunkanbieters an.

Die Vodafone-Rechnung von Max Grabau führt die Forderungen eines WAP-Abzockers lapidar als „Mobiles Bezahlen“ auf. Um mehr Infos zu erhalten, müsse er den Mobilfunktbetreiber anrufen – verspricht zumindest die Rechnung.

Grabau: „Dort wusste man erstaunlich gut Bescheid. Die Dame hat mir gleich erklärt, dass ich möglicherweise auf einer betrügerischen Webseite war und dadurch einen Bezahlvorgang ausgelöst habe.“ Nur: Welches Angebot genau sich hinter dem Rechnungsposten verbarg, verrieten weder Rechnung noch Hotline. Immerhin fand Grabau den Hinweis, dass er durch einen Anruf beim Mobilfunkbetreiber nähere Informationen zu Namen und Adressen der Drittanbieter bekommen könne.

Keine Auskunft trotz fünf Anfragen

Grabau war offenbar nicht der erste Anrufer, der sich diesen Rechnungsposten erklären lassen wollte. Denn die Hotline-Mitarbeiterin erklärte sogleich, dass die laufenden Abbuchungen von seinem Mobilfunkkonto bereits gestoppt worden seien. Vodafone wolle ihm den aktuellen Rechnungsbetrag und sogar den des Vormonats zurückerstatten. Doch: Wer hinter dem strittigen Posten steckte, könne man ihm leider, leider nicht verraten – obwohl der Rechnungstext genau dies versprach. Grabau ließ sich nicht abschrecken und nach insgesamt fünfmaligem Nachhaken per SMS und Telefon erhielt er zunächst einen ausländisch klingenden Firmennamen ohne jede weitere Adressangabe und nach weiteren Nachfragen einen weiteren Firmennamen für dieselbe Sache, aber wieder ohne Herkunftsadresse.

Für Grabau stand fest: Er hatte keine Bestellung für eine kostenpflichtige Leistung abgegeben. Somit konnte es auch keinen gültigen Vertrag geben. Dennoch hatte Vodafone kein Problem darin gesehen, die Forderungen des Drittanbieters ungeprüft an ihn durchzureichen. Es stellte sich außerdem die Frage: Wie kamen die Abzocker an die nötigen personenbezogenen Daten, um ihm den Betrag überhaupt in Rechnung stellen zu können?

So läuft der Trick ab

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