c't 4/2017
S. 142
Recht
Steuererklärung
Aufmacherbild
Bild: Rudolf A. Blaha

Riskante Automatik

Probleme durch Automatisierung und Datenübertragung bei den Finanzbehörden

Wenn es um das Bearbeiten von Steuererklärungen bei den Finanzämtern geht, hat die schöne neue Welt automatischer Datenübermittlung und algorithmengesteuerter Bewertungen auch ihre Schattenseiten.

Die Finanzverwaltung lässt sich Daten der Bürger von zahlreichen Stellen aus direkt in elektronischer Form zuschicken, ohne dass die Betroffenen Einfluss darauf haben. Bei Arbeitnehmern betrifft das etwa den Arbeitgeber, die Krankenkasse und Versicherungsunternehmen.

Beiträge zu einer kapitalgedeckten Altersversorgung sowie weitere Vorsorgeaufwendungen darf ein Steuerpflichtiger sogar nur dann als Sonderausgaben absetzen, wenn er zuvor gegenüber dem Anbieter in dessen automatische Datenübermittlung an die Behörde eingewilligt hat [1]. Was ist aber, wenn auf solchem Weg eingeholte Angaben unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht bei der Finanzverwaltung eintreffen?

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