c't 6/2017
S. 158
Recht
Vertragskündigung
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Leichter rauskommen

Kündigungsrecht bei Online-Laufzeitverträgen

Juristen stehen die Haare zu Berge, wenn sie sehen, wie Unternehmen bisweilen mit Kunden umgehen, die aus ihrem Laufzeitvertrag aussteigen wollen. Die Regeln sind eigentlich klar und gerade erst reformiert worden. Aber nicht alle halten sich daran: Im Selbstversuch haben wir Webhosting-Pakete gekündigt, aber unsere Tipps und Erfahrungen gelten für alle Online-Verträge.

Adresse angeben, IBAN abtippen, AGB-Häkchen setzen und „Bestellen“ klicken: Schon ist der Vertrag geschlossen und das Geld fließt vom Konto ab. Im Web machen es Anbieter ihren Interessenten so leicht wie möglich – lange Vertragsfristen oder Preiserhöhungen verstecken sie gerne hinter Sternchentexten, um die Einstiegshürde möglichst gering zu halten. Doch was ist mit den Ausstiegshürden? Wie leicht kommen Kunden wieder raus aus den Laufzeitverträgen?

Als Tester beauftragten wir unseren anonymen Käufer, die im August 2016 für einen c’t-Test von Webhosting-Paketen [1] geschlossenen Verträge zu kündigen, und zwar bei acht Providern: 1&1, 1blu, All-Inkl, Goneo, Hetzner Online, Host Europe, Netcup und Strato. Vier der Bestellvorgänge waren ausschließlich per Web erfolgt.

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