c't 6/2017
S. 10
Leserforum

Leserforum

Alter berücksichtigt

Editorial: Die Geier warten schon, c’t 5/17, S. 3

Da ist was dran … Unlängst erhielt ich noch E-Mail-Werbung für die hellblauen Potenzpillen. Irgendwie müssen die mitbekommen haben, dass ich inzwischen älter geworden bin, denn neuerdings finde ich vermehrt Spam-Mails im Postfach, die mir Treppenlifte feilbieten.

Herbert Heuberger B

Alles Gewöhnungssache

Ich habe einen wirksamen Werbeblocker. Die Vorschläge von Amazon sehe ich kaum noch. Ich habe mir schon lange angewöhnt, meine Wahrnehmung auf das Wesentliche zu trainieren. Auch auf Webseiten lese ich den Hauptartikel, und was da sonst noch alles an den Rändern erscheint, kriege ich kaum mit. Alles eine Sache der Gewöhnung.

???888 F

Datenschutz auf Durchzug

Die Privacy-Checklisten, Mehr Datenschutz mit wenig Aufwand, c’t 5/17, S. 70

Vielen Dank für Ihre Anleitungen zur Verteidigung der Privatsphäre. Aber sollte Privatsphäre nicht auch unbedarften Menschen zustehen und somit der Job der Datenschutzgesetze sein? „Personengebundene Daten verdienen einen besonderen Schutz.“ So hört man es. Für deren Nutzung sei „Opt-in“ erforderlich. Die diesbezüglichen Voreinstellungen stehen hingegen fast alle auf Durchzug. Wie passt das zusammen?

Für die elendige Vorratsdatenspeicherung versucht sich die Regierung mal wieder an einem neuen Gesetz. Die Internet-Firmen speichern das hingegen einfach so. Stehen die über dem Gesetz? Warum geht das alles so? Ich kapiere das nicht! Auch den Begriff „Datenschutzerklärung“ halte ich für irreführend. Tatsächlich geht es darin um Datenverwertung. Nur die Abwesenheit einer „Datenschutzerklärung“ zeugt für Datenschutz. Ist das nicht grotesk? Bleibt uns wirklich nur die Selbstverteidigung wie im Wilden Westen? Fragen über Fragen!

Ralf Neuthe B

Mails und Browser in der VM

Erneute Diskussion über die Daseinsberechtigung von Anti-Viren-Software, c’t 5/17, S. 16

Egal wie nun Pro und Kontra für einen Virenscanner ausfallen – dass Virenscanner sich gelegentlich störend auf das System auswirken, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Alternativ hatte ich mir überlegt, die Virensoftware vom Rechner zu verbannen und stattdessen E-Mails und Browserbetrieb über den VM-Ware Player in einer virtuellen Linuxumgebung zu nutzen – das dürfte erstens nicht weniger sicher sein, zum anderen ist man diesen Störfaktor los.

Johanna_600 F

Schwierigkeitsgrade

Ron Gilbert veröffentlicht Thimbleweed Park, c’t 5/17, S. 26

Zur Aussage im Text: „Neu ist auch die Möglichkeit, zu Beginn des Spiels zwischen zwei Schwierigkeitsgraden zu wählen.“

Na ja, neu ist das aber nicht: das ging in Monkey Island 2 auch schon.

Max Horn F

Gummistifte empfehlenswert

Neun große Android-Smartphones im Test, c’t 5/17, S. 90

Ich war die Stifteingabe noch von meinem MDA V gewohnt und fand das sehr praktisch. Das hat aber seinen Geist aufgegeben, beziehungsweise war nicht mehr so richtig zeitgemäß. Als Ersatz habe ich auf das Samsung Note 7 gewartet und das Desaster mitverfolgt.

Nachdem das Note 7 definitiv nicht mehr zu kaufen war, habe ich einen Stift von Adonit an einem Samsung S7 ausprobiert und war überrascht, wie gut das funktioniert, beispielsweise mit Microsoft OneNote zusammen. Der Stift von Adonit kostet so ab 20 Euro, aber es gibt (mechanisch nicht so präzise) Alternativen für 3 Euro aus China. Er lässt sich mit allen Apps verwenden, die das Malen mit dem Finger unterstützen, auch auf iPhones und Laptops mit Touchscreen.

Albert Winter B

Beschießen nicht zulässig

Tipps & Tricks, Festplatte entsorgen, c’t 5/17, S. 162

Leider ist das Beschießen von Festplatten auf einem Schießstand nicht zulässig. Es handelt sich bei Festplatten nicht um ein zugelassenes Zielobjekt nach den erlaubten Schießsportordnungen, vgl. § 9 AWaffV.

Auch werden durch den Beschuss der Festplatten Flüssigkeiten und andere Stoffe freigesetzt, die teilweise gesundheitsgefährdend beziehungsweise umweltgefährdend sind. Gerade auf Schießständen, die keine Böden haben, die ein Eindringen von Flüssigkeiten verhindern, kann dies in der Folge zur Schließung der Stände führen mit zum Teil hohen Entsorgungskosten. Dies ist aber nicht das einzige Problem für den Schützen. Dadurch, dass dieser in nicht zulässiger Art und Weise seine Sportwaffe verwendet, kann dies zum Verlust des Bedürfnisses, also der Berechtigung zum Erwerb und Besitz seiner Schusswaffen, führen, vgl. §8 WaffG.

Aus meiner Sicht, auch als Sportschütze, bietet es sich an, dass die Festplatten, wie von Ihnen vorgeschlagen, überschrieben werden und im zweiten Schritt einem Datenvernichter übergeben werden. Diese zerkleinern die Festplatten ebenfalls und das Ziel der Datenvernichtung ist auch erreicht, obwohl es weniger Spaß macht. ;)

Boris Segmüller B

Rechtlose Vertragssklaven

Der Streit um die Scheinselbstständigkeit von IT-Experten, c’t 5/17, S. 24

Ja, die Konstruktion der Scheinselbstständigkeit ist eine radikale Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten, insbesondere der Vertragsfreiheit. Dem steht allerdings keineswegs eine Eindämmung von Missbrauch, also ein moralischer Nutzwert entgegen. Tatsächlich wurde nicht das Auslagern verhindert, sondern die Ausgelagerten flächendeckend in eine doppelte Ausbeutung gedrängt. Sie haben nicht die Arbeitsplätze zurückerhalten, sondern finden sich nun in den Händen von Arbeitsverleihern mit Sklavenverträgen, Geheimhaltungsklauseln und Vertragsstrafen. Alle Risiken werden hier auf die neuen Abhängigen geschoben. Von Selbstständigen mit Risiko sind sie zu rechtlosen Vertragssklaven mit Totalrisiko abgestiegen.

Lothar Köster B

Dilemma Sozialversicherung

Vieles in dem Artikel kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Manche Bewertung sehe ich aber anders.

Für vermittelte Einzelkämpfer im IT-Bereich, die in Vollzeit bei einem Endkunden und mit dessen Hard- und Software arbeiten und die Aufträge verschiedener Kunden nur zeitlich nacheinander annehmen können, lässt sich meines Ermessens die gewünschte Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung objektiv niemals zweifelsfrei durchführen. Deshalb wird im Antrags- beziehungsweise Streitfall immer eine Einzelfallbeurteilung mit hohem Aufwand notwendig. Weil die Arbeit als IT-Spezialist eine hohe Qualifikation und insbesondere für selbstständig Tätige eine andauernde qualifizierte Akquise neuer Aufträge erfordert, kann man sie zwar nicht mit Tätigkeiten „in der Taxibranche, bei Speditionen oder in Schlachthöfen“ (wie es in dem Artikel heißt) in einen Topf werfen. Aber dieses Merkmal allein ist andererseits kein einleuchtender Grund, das gesetzliche Sozialsystem an einer willkürlichen Qualifikationsgrenze enden zu lassen.

Aus diesem Dilemma gibt es nach meiner Überzeugung nur einen sinnvollen Ausweg: die Einbeziehung auch der als Einzelne selbstständig Tätigen in das gesetzliche System der Sozialversicherung (SV). Der politisch-polemische Begriff der „Zwangsvorsorge“ wäre schon angesichts des Vorteils der Rechtssicherheit im Hinblick auf die SV-Beiträge nicht angebracht. Allerdings wären über diese SV-rechtliche Lösung hinaus noch weitere gesetzliche Klärungen notwendig, um auch die rein arbeitsrechtlichen Unsicherheiten für den hier betrachteten Personenkreis deutlich zu mindern.

Name ist der Redaktion bekannt B

Kampf gegen Scheinselbstständigkeit

Wie in Ihrem Artikel bereits erwähnt wurde, finde auch ich, dass der Kampf gegen Scheinselbstständige in bestimmten Bereichen geführt werden muss, wie im Taxi- oder Speditionsgewerbe. Bei gut bezahlten Tätigkeiten, wo Ausbeutung und Umgehung von Mindestlöhnen ausgeschlossen werden kann, sollte man frei und uneingeschränkt tätig sein können. Ansonsten steigt das Risiko weiter, dass Deutschland mehr und mehr an Spitzenpositionen und den Anschluss verliert und Innovationen unterdrückt werden.

Jürgen Rümmler B

Signal kann jetzt WebRTC

Apps mit Internet-Telefonie im Vergleich, c’t 5/17, S. 114

Signal kann jetzt WebRTC, was einerseits bessere Sprachqualität mitbringt (Opus statt Speex) und zusätzlich Videotelefonie ermöglicht. Das Ganze kam wohl leider zu knapp vor Redaktionsschluss: https://whispersystems.org/blog/signal-video-calls-beta/

DJ-Chol F

Ergänzungen & Berichtigungen

Ziffer fehlt in Benchmark-Tabelle

Neun große Android-Smartphones im Test, c’t 5/17, S. 90

Beim Coremark Multi-Thread ist uns eine Ziffer des Samsung Galaxy S7 edge entfallen: Es erzielt dort nicht 4873 Punkte, sondern 44873. Damit ist es nicht das deutlich langsamste, sondern eines der schnellsten Geräte.

Wire auch für Linux

Apps mit Internet-Telefonie im Vergleich, c’t 5/17, S. 114

Wire gibt es auch für Linux, als Electron-App oder deb-Paket (Bild).

Anders als in der Tabelle dargestellt gibt es den Messenger Wire auch für Linux, und zwar als Electron/node.js-App (https://github.com/wireapp/wire-desktop) sowie als Ubuntu-.deb-Paket und als direkt ausführbares Binary (https://wire.com/de/download/). Ebenfalls lassen sich vom Smartphone aus beliebige Dateien damit übertragen, nicht nur bestimmte wie Fotos oder Videos.

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.