Urteil: Facebook haftet nicht für Verleumdungen
Facebook muss nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Würzburg auch weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen. Im konkreten Fall unterlag der syrische Flüchtling Anas M. mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Er muss verleumderische Beiträge gegen ihn weiterhin selbst suchen und melden.
Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil Anas M. auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Diese rechtswidrigen Beiträge wurden hundertfach auf Facebook geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag zu löschen, sondern auch alle Duplikate.
In der Verhandlung Anfang Februar 2017 hatte Rechtsanwalt Chan-jo Jun als Vertreter des Klägers 40 Stellen mitgeteilt, an denen die Bilder nach wie vor veröffentlicht seien. Nur eine geringe Anzahl der bemängelten Postings sei tatsächlich gesperrt worden. Die Facebook-Anwälte sagten, das sei technisch gar nicht möglich. Facebook habe keine „Wundermaschine“, die in der Lage sei, das Netzwerk auf die Existenz von Bildern und Texten zu durchsuchen.
In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das LG Würzburg heraus, dass Facebook „weder Täter noch Teilnehmer der hier unstreitigen Verleumdungen“ sei. Es läge weder ein „Behaupten“ noch ein „Verbreiten“ durch Facebook selbst vor. Facebook habe sich die streitgegenständlichen Inhalte auch nicht zu eigen gemacht.
Das Urteil vom 7. März ist noch nicht rechtskräftig. Anas M. könnte Berufung am Oberlandesgericht Bamberg einreichen oder eine Hauptsacheklage vor einem Landgericht erheben. Sein Rechtsanwalt Jun erklärte allerdings, dass er das kommende Verfahren nicht anwaltlich vertreten werde. (hob@ct.de)