Richtig gegensteuern
Software für die Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 darf erstmals ganz ohne Belege abgegeben werden. Ein Grund mehr, sie elektronisch ans Finanzamt zu schicken, statt sich mit Papierformularen abzumühen. PC-Programme, Webdienste und sogar Apps sollen dabei helfen, eine ordentliche Erstattung rauszuholen.
Wann immer Geld verdient wird, verdient das Finanzamt kräftig mit. Doch es gibt viele Möglichkeiten, sich von den gezahlten Steuern einen Teil zurückzuholen. Kinderbetreuungskosten und sogar der Tiersitter können sich ebenso steuerlich auswirken wie Handwerkerrechnungen und Aufwendungen für die Gesundheit.
Steuerprogramme bieten sich als Dolmetscher zwischen dem Anwender und den kryptischen amtlichen Vordrucken an. Sie fragen Daten und Eurobeträge ab, bereiten alles für die Abgabe beim Finanzamt vor und versenden schließlich die fertige Erklärung an die Finanzbehörde. Viele prüfen später auch den Bescheid und unterstützen den Anwender, falls ein Einspruch notwendig sein sollte.
Der Klassiker für die Steuererklärung sind PC-Programme, die auf der eigenen Festplatte eingerichtet werden. Auch die Anwenderdaten bleiben in der Regel lokal gespeichert, bis alles fertig ist. Jedes Jahr muss eine neue Version dieser Programme eingerichtet werden, die zur Arbeitserleichterung aus der Vorjahresversion nach wie vor gültige Daten wie Anschrift, Identifikations- und Versicherungsnummern übernehmen kann. Obwohl die umfangreichen Programme nur einmal zum Einsatz kommen, müssen sie also mindestens ein Jahr lang auf dem Rechner installiert bleiben. Von der Auslieferung im November bis zur eigentlichen Nutzung im nächsten Frühjahr erhalten sie unzählige Updates.
Schlanke Webdienste für die Steuererklärung sind da schneller am Start. Weil die Bearbeitung der Daten auf dem Server des Anbieters stattfindet, bekommt man von Software-Updates kaum etwas mit. Wer seine Daten dem Server des Dienstanbieters anvertraut, kann wahlweise mal am PC arbeiten – beispielsweise, wenn viele Zahlen einzutippen sind – und mal gemütlich auf dem Sofa sitzend am Tablet ein paar Details überprüfen. Erklärungen für unterschiedliche Jahre verwalten die Webdienste übersichtlich in einer Oberfläche.
Längerfristige Beziehung
Einige Anbieter haben sich auf Studenten und Berufsanfänger spezialisiert. Mit betont lockerer Ansprache und teils gewagten Versprechen wollen sie diese Zielgruppe locken. Doch bei Aussagen wie „3000 Euro durchschnittliche Rückerstattung“ oder „automatische Steuererklärung in 3 Minuten“ sollte man sehr vorsichtig sein. Webseiten mit solchen Versprechen bieten zum Teil gar keine Steuersoftware an, sondern wollen online eine Dienstleistung verkaufen.
Außerdem ist es so, dass die besondere steuerliche Situation von Berufseinsteigern zwar tatsächlich im ersten Berufsjahr recht hohe Steuererstattungen möglich macht. Im folgenden Jahr sind dann aber schon deutlich mehr Angaben nötig, um eine hohe Erstattung zu erzielen. Wer vorhat, dem einmal gewählten Programm oder Dienst in den kommenden Jahren treu zu bleiben, sollte sich als Steuererklärungseinsteiger also gut überlegen, für welche Software er sich entscheidet. Aus manchem Steuerhelfer aus dem Web ist man nach ein paar Jahren Berufstätigkeit herausgewachsen.
Wir haben fünf PC-Programme, sechs Webdienste und drei Apps mit fiktiven Daten eines Berufseinsteigers getestet: Florian Fleißig hat in Düsseldorf einen Job gefunden und zog Anfang des Jahres aus Hannover dorthin. Umzugskosten in Höhe von 1121 Euro kann er vollständig belegen, weitere Ausgaben vom Tag des Umzugs bleiben unter dem Pauschalbetrag für diese Art von berufsbedingten Kosten. Eine Handwerkerrechnung liegt ebenfalls vor. Treppenhausreinigung und den Schornsteinfeger hat Florian mit dem Hausgeld bezahlt. Wenn er auch noch seine täglichen Fahrten zur Arbeit richtig angibt, kann er sich über eine Erstattung von knapp 900 Euro freuen.
Diesen Fall haben wir in die Desktop-Programme und Webdienste eingegeben, um zu prüfen, wie gut die Software einem Laien dabei hilft, alles in der vorgeschriebenen Weise zu dokumentieren, und ob sie dabei auf alle Steuersparmöglichkeiten hinweist. Außerdem haben wir die Hilfesysteme der Programme mit einer Liste von 20 Stichwörtern getestet. Auf der Liste standen Begriffe wie Altersentlastungsbetrag und Ehrenamt, Bitcoin-Transaktionen und Gebrauchtverkäufe, Dienstfahrrad und Jobticket.
Das ist neu
Besonders viele Neuerungen gibt es für das Steuerjahr 2017 nicht zu beachten. Der Grundfreibetrag steigt gegenüber dem Vorjahr um 180 Euro. Für alle Steuerzahler mit einfachen steuerlichen Rahmenbedingen ist sicherlich die spannendste Neuerung, dass nun keine Belege mehr eingereicht werden müssen. In Einzelfällen kann das Finanzamt diese allerdings nachfordern – sie sollten daher wie immer gut aufbewahrt werden.
Ähnlich wie einen Dienstwagen kann der Arbeitgeber seinen Angestellten neuerdings auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Das ist zwar einerseits steuerlich günstiger als eine Gehaltserhöhung – andererseits gelten private Fahrten mit dem Rad als geldwerter Vorteil. Kleinere Änderungen betreffen die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung für Ausgaben für Brillen, Zahnersatz oder Physiotherapie, die man als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kann.
Für das Steuerjahr 2018 zeichnen sich ein paar größere Änderungen ab. So werden Steuerzahler im kommenden Jahr etwas mehr Zeit haben für die Einkommenssteuererklärung: Wer dazu verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Juli 2019 abgeben. Wichtig für die Planung: Arbeitsmittel wie PC, Notebook oder Handy können bis zu einem Nettopreis von 800 Euro direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden und müssen nicht mehr wie bisher über mehrere Jahre abgeschrieben werden; diese Grenze lag bisher deutlich niedriger, nämlich bei 410 Euro.
Finanzamt im Web
Eine kostenlose Alternative zu den Desktop-Programmen für die Steuererklärung ist das Programm ElsterFormular der Finanzverwaltung der Länder. Es bringt die original grün-weißen Steuerformulare auf den Bildschirm von Windowsrechnern – für Mac und Linux wird es nicht angeboten. Das Ausfüllen der Datenfelder gelingt damit komfortabel und es gibt eine passable Nachschlagefunktion. Aber: Anders als die Programme der kommerziellen Anbieter weist ElsterFormular nicht auf zusätzliche Sparmöglichkeiten hin.
Inzwischen scheinen die Tage von ElsterFormular gezählt: Wer es herunterlädt und einrichtet, wird immer wieder nachdrücklich auf die neuen Online-Verfahren der Finanzverwaltung namens „Mein Elster“ hingewiesen. Im Elster-Internetportal können Besucher ein Benutzerkonto anlegen, ihr Zertifikat herunterladen, Belegdaten abrufen – alles wird gut erklärt und lässt sich zügig abwickeln. Allerdings sollten Sie bedenken, dass das Ganze ein paar Tage Zeit braucht, denn die Aktivierungscodes fürs Konto und für den Abruf erhalten Sie per Post.
Künftig sollen übrigens in den Finanzämtern immer mehr Steuererklärungen vollständig automatisch bearbeitet werden. Wer das nicht wünscht, muss dies angeben. Im sogenannten Mantelbogen gibt es dafür eine neue Zeile (98), in die eine „1“ gehört, falls ein echter Finanzbeamter die Erklärung bearbeiten soll.
Steuer-Webdienste
Die Webdienste für die Steuer haben wir zwischen Mitte April und Anfang Mai getestet – abends und am Wochenende, weil um diese Zeit der Andrang an den Servern der Hersteller am größten ist. Um ihre Sofatauglichkeit zu beweisen, mussten sie auch auf einem alten iPad mini antreten, außerdem auf einem touch-bedienbaren Microsoft Surface Laptop mit Windows 10 Pro. Hier haben wir die Dienste mit Chrome und mit Edge ausprobiert; mit dem – wenig verbreiteten – Microsoft-Browser hatten einige Dienste Schwierigkeiten.
Die Qualität der steuerlichen Informationen haben wir mit den 20 Fragen der oben erwähnten Liste geprüft. Für Verständlichkeit und Aktualität der Treffer gab es im Test Schulnoten von 1 bis 6.
Wer die Startseiten der Dienste besucht, wird sofort aufgefordert, seine Chancen auf eine Steuererstattung kostenlos und unverbindlich zu checken. Während einige Dienste das anonyme Testen sogar bis zur abschließenden Berechnung erlauben, folgt bei anderen recht bald die Aufforderung, ein Benutzerkonto anzulegen. Auch danach kann man mit allen Diensten zunächst kostenlos weiterarbeiten. Erst wenn der Anwender den Dienst beauftragt, die Erklärung fertigzustellen und an die Finanzverwaltung zu schicken, geht es ans Bezahlen.
In der Vergangenheit gab es zwischen Webdiensten und Desktop-Programmen für die Steuererklärung große Unterschiede beim Funktionsumfang. Häufig konnten die Dienste beispielsweise mit Daten zu im Ausland erzielten Einkünften nichts anfangen oder solche aus Vermietung und Verpachtung nicht verarbeiten. Inzwischen kommen die meisten Webdienste auch mit komplizierten Patchworkfamilien-Konstellationen klar.
Programme für den Desktop
Wer schon seit etlichen Jahren mit Software-Unterstützung seine Steuern erklärt, nutzt vermutlich ein lokal installiertes Programm. In der Vergangenheit war es ratsam, seiner Software treu zu bleiben. Nur so ließen sich Vorjahresdaten elegant übernehmen. Welche Angaben automatisch übertragen werden sollen, können Nutzer eines PC-Programms detailliert auswählen. Daten, die auf diesem Weg in die aktuelle Erklärung gelangen, markieren die Programme farbig – das erleichtert die Prüfung und den Überblick.
Inzwischen können alle Programme und auch einige der Webdienste Daten aus einem Elster-PDF übernehmen. Dazu muss man aus der fertigen Steuererklärung des Vorjahres die sogenannte komprimierte Vorschau erstellen. Seit 2014 bietet die Steuerverwaltung außerdem die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) an. Wer sich zum Belegabruf registriert hat, kann Daten der Lohnsteuerbescheinigungen abrufen, außerdem Belege über Lohnersatzleistungen, Renten, Riester- und Rürup-Verträge; die Zahl abrufbarer Belege soll weiter wachsen.
War man früher mit seinem einmal gewählten Steuerprogramm mehr oder weniger verheiratet, so ist ein Wechsel inzwischen also deutlich leichter möglich. Damit sinkt die Hemmschwelle, mal ein anderes Programm auszuprobieren oder auf einen Webdienst umzusteigen. Entsprechend aggressiv versuchen einige Hersteller, die Kunden an sich zu binden. Regelmäßig verdecken dann Pop-up-Nachrichten den Arbeitsbereich, die die Vorzüge von „Aktualitätsgarantie“ oder „Steuer-Sparvertrag“ anpreisen und den Anwender dazu drängen, ein Software-Abo abzuschließen.
Verwandt und verschwägert
Tatsächlich täuscht das Angebot an PC-Programmen eine Vielfalt vor, die gar nicht mehr besteht. Die fünf hier vorgestellten Programme stammen von drei Herstellern: Der Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag entwickelt die SteuerSparErklärung, Buhl Data stellt tax und WISO steuer:Sparbuch her und von Lexware gibt es Taxman und Quicksteuer – jeweils in diversen Varianten. Seit 2015 arbeitet in den beiden Steuerprogrammen von Lexware der Berechnungskern vom Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.
Technisch hat man es also immer mit einer von zwei Steuerberechnungen zu tun, lediglich die Bedienoberflächen unterscheiden sich. Auch die sind aber stets ähnlich aufgebaut: Links finden sich in einer Baumstruktur angeordnet die steuerlichen Themen von „Außergewöhnliche Belastungen“ bis „Zweitwohnung“, rechts sind Informationen und Programmhilfen angeordnet, in der Mitte wird gearbeitet. Anfangs fragen die Programme grob ab, welche Themen für den Anwender relevant sind – ist er ledig oder verheiratet, liegt eine Behinderung vor, gibt es Kapitalerträge? Steuerlaien können sich anschließend systematisch durch das gesamte Programm leiten lassen, die entsprechenden Helfer heißen „Steuer-Lotse“, Interview-Modus oder „Roter Faden“. Bis zur fertigen Erklärung dauert es dann etwas länger, als wenn man sich auf eigene Faust aus der Baumansicht links die relevanten Themen aussucht, aber man ist halbwegs sicher, dass nichts vergessen wird.
Während die Webdienste beim Funktionsumfang inzwischen fast zu den PC-Programmen aufgeschlossen haben, gibt es bei den steuerlichen Hilfen nach wie vor deutliche Unterschiede. Die Recherche in den Hilfesystemen der Programme lieferte im Test mehr und bessere Ergebnisse. Außer mit ausführlichen Erklärungen und Beispielen glänzen die Hilfesysteme der PC-Programme auch mit einer umfangreichen und gut gepflegten Sammlung an Gerichtsurteilen – Lesestoff für Steuerzahler, die wirklich keinen Cent verschenken wollen.
Bei den in den Testkästen genannten Preisen handelt es sich um Empfehlungen der Hersteller. Oft kommt man günstiger an die Programme: Seit die Webdienste ihren Stammkunden kurz vor dem Einsendeschluss für die Steuererklärung vermehrt per Mail Rabatte einräumen, reduzieren auch die Softwarehersteller ihre Preise im Frühjahr. Außerdem gibt es die hier getesteten Programme beim Discounter und beim Kaffeeröster um die Ecke regelmäßig unter einem anderen Namen, aber in derselben Qualität zu günstigen Preisen: In der Vergangenheit steckte im Karton der Aldi-Steuersoftware beispielsweise das Programm tax von Buhl Data und bei Tchibo gab es – unter anderem Namen – „SteuerEasy“, die Einsteigervariante der SteuerSparErklärung.
App ins Finanzamt
Neuerdings tummeln sich auf dem Steuersoftwaremarkt auch Apps. Mit deren Hilfe, so suggeriert es die Werbung, ist die lästige Steuererklärung in wenigen Minuten erledigt, eine dicke Rückerstattung inklusive. Hier muss kaum etwas eingetippt werden: Der Anwender fotografiert seine Gehaltsbescheinigung und wählt noch rasch ein paar Angaben aus Drop-Down-Listen aus, fertig – so das Versprechen. Die fertige Erklärung präsentiert die App dem Anwender zur abschließenden Prüfung und bietet auch gleich den Versand ans Finanzamt an.
Die auf Seite 117 vorgestellten Apps haben wir uns in der Android-Variante auf einem Moto Z Play unter Android 7.1.1 angeschaut. Keine konnte im Test wirklich überzeugen. Der Funktionsumfang geht nicht über ganz einfache steuerliche Belange hinaus und die Möglichkeiten, sich zu informieren, sind gering.
Es ist unklar, wie aus den eingetippten Zahlen und sonstigen Angaben die fertige Erklärung entsteht. Die saftigen Preise einiger Apps legen nahe, dass es tatsächlich um die Vermittlung eines Steuerberaters geht – dass also am anderen Ende ein menschlicher Bearbeiter sitzt, der aus den wenigen Daten des Anwenders eine Einkommenssteuererklärung erstellt. Dagegen ist nichts zu sagen, wenn der Kunde das so wünscht. Bei den getesteten Apps fehlt zum Teil jedoch die Transparenz.
Fazit: Was für wen?
Noch haben die etablierten PC-Programme der Konkurrenz aus dem Web einiges voraus. Sie bieten mehr steuerliche Hilfe und detailliertere Informationen, beispielsweise zu aktuellen Gerichtsurteilen. Mit zusätzlichen Tools wie Belegmanager oder Fahrtenbuch und Spezialversionen für Lehrer, Selbstständige, Vermieter und Rentner unterstützen sie auch beim Anfertigen komplizierter Steuererklärungen perfekt. Außerdem gelang es den PC-Programmen im Test insgesamt etwas besser, Benutzereingaben zu analysieren und dazu passend weitere Sparmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bei keinem der PC-Programme zeigten sich gravierende Nachteile, sodass Anwender, die sich in der Vergangenheit bereits für eines der Programme entschieden haben und damit zufrieden sind, einfach dabei bleiben sollten.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Steuerprogramm für den PC kaufen wollen, empfehlen sich WISO steuer:Sparbuch von Buhl Data und die SteuerSparErklärung vom Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag. Während die SteuerSparErklärung Steuerneulinge mit dem Roten Faden noch etwas mehr an die Hand nimmt als das steuer:Sparbuch im Interview-Modus, bietet die WISO-Produktfamilie die größtmögliche Flexibilität. Anwender des Desktop-Programms können parallel auch den fast ebenso umfangreichen Webdienst sowie Mobil-Apps nutzen und haben so das Beste aus drei Welten.
Webdienst-Empfehlungen
Den Webdiensten gehört die Zukunft der Steuersoftware. Die Finanzverwaltung macht es vor: ElsterFormular geht, die Online-Alternative „Mein Elster“ kommt. Vermutlich wird es in absehbarer Zeit auch von der Datev und von den Lohnsteuerhilfevereinen Online-Angebote geben. Die etablierten Steuer-Webdienste werden ihren Funktionsumfang sicher weiter ausbauen.
Der solide SteuerFuchs empfiehlt sich für Anwender, die wissen, was sie tun. Wer nur selten etwas nachschlagen muss, kommt hier gut und sehr schnell zum Ziel; das an sich ordentliche Hilfesystem lässt sich leider nicht parallel zur Dateneingabe studieren – der Anwender muss sich zwischen Hilfe- und Arbeitsfenster entscheiden. Für Steuerlaien ist Smartsteuer eine gute Wahl, denn dieser Dienst ist sprachlich am dichtesten am Alltag.
Zu den empfehlenswerten Steuer-Webdiensten zählt darüber hinaus auch WISO steuer:Web von Buhl Data. Da dieser Dienst Bestandteil der umfassenden WISO-Steuer-Familie ist, haben wir ihn nicht einzeln vorgestellt. Er eignet sich auch zur reinen Online-Nutzung unabhängig von den anderen Produkten, ist dann aber vergleichsweise teuer.
Bei den beiden Diensten des Anbieters forium, Lohnsteuer kompakt und SteuerGo, fielen im Test längere Wartezeiten negativ auf. Die steuerlichen Erklärungen und Informationen dieser Dienste hinterließen dagegen im Webdienst-Test den besten Eindruck.
Taxango hatte im Test ein paar technische Probleme. Beim jüngsten Dienst im Testfeld, Wundertax, fehlt noch allerlei zur komfortablen Dateneingabe.
Die getesteten Apps konnten nicht überzeugen. So lässig sie Berufsanfänger umgarnen – aktuell haben die Steuer-Webdienste für diese Zielgruppe noch deutlich mehr zu bieten. Mit den vorgestellten Apps kann man vielleicht das erste Berufsjahr ordentlich steuerlich abwickeln. Spätestens wenn ein paar steuermindernde Umstände zu erklären sind, ist eine App aber das falsche Werkzeug. Wer über die Grunddaten hinaus nichts weiter zu ergänzen hat, kommt beim Tippen zwar zur Not ohne eine richtige Tastatur klar, darf aber auch nicht auf allzu viel Erstattung hoffen. Die gibt es erst, wenn zusätzliche Angaben eingetippt werden. Und dafür setzt man sich eben doch lieber an den Rechner. (dwi@ct.de)