c't 13/2018
S. 44
News
Internet-Überwachung

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Bundesgericht billigt nachrichtendienstliche Überwachung des deutschen Internetknotens

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 30. Mai eine Klage des deutschen Internetknotenbetreibers De-CIX abgewiesen, die gegen den massenhaften Datenabgriff durch den Bundesnachrichtendienst gerichtet war. Die von den Richtern genannten Gründe dürften verheerende Signalwirkung in Richtung Massenüberwachung haben.

„Das hätte ich weggeschmissen“, sagte der Vorsitzende des 6. Senats Ingo Kraft (Mitte) in der mehr als zweistündigen Verhandlung über eine Überwachungsanordnung des Bundesinnenministeriums.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf vom Betreiber des deutschen Internetknoten verlangen, dass ihm die Daten zahlreicher Ports in vollständiger Kopie ausgeleitet werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am späten Abend des 30. Mai, nachdem es am Vormittag etwa zweieinhalb Stunden lang über die dagegen gerichtete Klage von De-CIX verhandelt hatte.

Zur Begründung seiner Klage, mit der er die Rechtswidrigkeit entsprechender Anordnungen des Bundesministeriums des Inneren (BMI) sowie darauf beruhende Verfügungen des BND hatte feststellen lassen wollen, hatte der Betreiber zahlreiche gewichtige Gründe ins Feld geführt. Darunter auch das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 Grundgesetz, mit dem bereits die Rechtsgrundlage der Anordnungen, das G10-Gesetz, nicht vereinbar sei. Gerügt wurde aber auch die Unbestimmtheit der Verfügungen, mit denen sich die beiden Behörden Zugriff auf einen Großteil des über den Knoten laufenden internationalen, aber auch rein deutschen Datenverkehrs gestatten.