c't 15/2018
S. 20
News
Polizeigesetze

Staatstrojaner ante portas

Polizeigesetze der Länder werden weiter aufgebohrt

Wie in Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz hat nun auch die Polizei in Hessen eine gesonderte Befugnis erhalten, verschlüsselte Messenger-Dienste und Internet-Telefonie zu überwachen. Eine Reform in NRW ist nur aufgeschoben.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul und Ministerpräsident Armin Laschet suchen verzweifelt nach einem Kompromiss im Streit um das Polizeigesetz. Bild: Oliver Berg/dpa

Es war eine überraschende Kehrtwende, die Schwarz-Grün in Hessen vollzog: Ursprünglich wollten CDU und Grüne im hessischen Verfassungsschutzgesetz eine Lizenz für den Einsatz von Staatstrojanern für den Geheimdienst verankern. Nach heftigen Protesten bei einer Anhörung im Landtag sattelte die Koalition um. Mit der im Juni von den Abgeordneten verabschiedeten Reform erhielt nicht der Verfassungsschutz die Befugnis, verschlüsselte Messenger-Dienste und Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung abzuhören und heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen, sondern die Polizei.

Die Opposition fühlte sich überrumpelt und selbst der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) klang besorgt. Die neuen Kompetenzen seien an sich zwar „zweckmäßig und geboten“, meinte die Lobbygruppe. Es sei aber bedenklich, das Polizeigesetz ohne ein Beteiligungsverfahren „erheblich zu erweitern“.

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