BGH: Erben erhalten Einsicht in Facebook-Konto
Die Eltern eines 2012 verstorbenen Mädchens haben das Recht auf Einblick in das Facebook-Konto ihrer Tochter. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Richter Ulrich Herrmann verglich bei der Urteilsverkündung (Az. III ZR 183/17) das Konto mit Briefen und Tagebüchern, die auch an Erben übergingen. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.