c't 17/2018
S. 36
News
Überwachung
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Bild: Arno Burgi/dpa

Berner Bespitzelung

Versicherungen spionieren Schweizer aus

Bei der Überwachung ihrer Bürger setzt die Schweiz neue Maßstäbe: Per Gesetz sollen Versicherungsdetektive mehr Möglichkeiten zur Ausspähung von Kranken bekommen als der Geheimdienst zur Terrorbekämpfung.

Am 12. März 2018 beschlossen die beiden Kammern des Bundesparlaments in Bern im Eilverfahren eine Gesetzesnovelle, die öffentlichen und privaten Versicherungen umfangreiche Befugnisse zur Ausspähung ihrer Kunden gewährt. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen können danach Detektive beauftragen. Diese dürfen auf einen „begründeten Verdacht“ hin eine Person nach eigenem Ermessen filmen, fotografieren und abhören – und das überall, wo dies von einem allgemein zugänglichen Ort aus möglich ist. Liegt eine richterliche Zustimmung vor, ist auch der Einsatz von Drohnen und GPS-Trackern gestattet.

Erlaubt sind zunächst bis zu 30 Tage Überwachung pro Halbjahr. Bei Bedarf kann dieser Beobachtungszeitraum aber verlängert werden. Die staatlichen Versicherungen erhoffen sich von diesen Aktionen eine Reduzierung ihrer Defizite durch Leistungssenkungen, die privaten Gesellschaften eine Steigerung ihrer Gewinne.

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