c't 22/2018
S. 174
Recht
Informationelle Selbstbestimmung

Anhängliche Vergangenheit

DSGVO: „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet hat nicht immer Vorrang

Das Web hat ein langes Gedächtnis – und dank flotter Suchmaschinen ziehen geeignete Suchwörter auch nach Jahren noch Informationen über einst Peinliches und Ehrenrühriges wieder ans Tageslicht. Wenn die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, müssen Betroffene das ertragen.

Die Jahre 2011 und 2012 waren für den Regionalverband Mittelhessen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) ausgesprochen turbulent: Man hatte sich finanziell verhoben; ein Loch von rund einer Million Euro klaffte in der Kasse. Der Landesverband musste mit Geldspritzen aushelfen und setzte einen Sanierungsausschuss zum Aufarbeiten der begangenen Fehler ein. Kurz bevor die Finanzlücke offenbar geworden war, hatte sich der Geschäftsführer des Regionalverbands krank gemeldet; er blieb unter anderem infolge einer Reha-Maßnahme lange Zeit verhindert. Später hieß es, die damalige Geschäftsführung sei für die hohe Verschuldung verantwortlich gewesen.

All das hatte nicht zuletzt in der Tagespresse einigen Staub aufgewirbelt. Manche Artikel von 2012 sind noch im Netz abrufbar. Wer den Namen des unglücklichen Ex-Geschäftsführers etwa bei Google als Suchbegriff eingibt, findet schnell einiges zu dem alten Regionalskandal.

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