c't 26/2018
S. 16
News
Mobilfunk
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Bild: Oliver Berg/dpa

Nicht für jede Milchkanne

5G: Die Regeln für die Auktion erster Frequenzen stehen fest

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat den Rahmen für die Versteigerung der Frequenzbereiche für den kommenden Mobilfunkstandard 5G gebilligt. Doch es drohen große Löcher.

Als die Bundesnetzagentur Ende August ihre Eckpunkte für die Auktion von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G in den Bereichen 2 und 3,6 GHz aus der Tasche zog, war das Lobbygetöse groß. Von allen Seiten hagelten Vorwürfe auf die sonst oft im Dornröschenschlaf versinkende Regulierungsbehörde, dass sie dem mobilen Internet der Zukunft Steine in den Weg lege.

Die Erwartungen sind hoch: Laut dem Willen der großen Koalition soll Deutschland Leitmarkt für 5G werden, um bei darauf aufbauenden innovativen Diensten – etwa für Industrie 4.0, autonomes Fahren, Telemedizin oder das Internet der Dinge – die Nase vorn zu haben. Gleichzeitig hat Schwarz-Rot versprochen, das Dauerärgernis „Funkloch“ endlich aus der Welt zu schaffen. Jüngst schämte sich selbst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) öffentlich für die weißen Flecken und verriet, unterwegs nicht mehr mit ausländischen Ministerkollegen zu telefonieren wegen der häufigen Gesprächsabbrüche.

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