c't 4/2018
S. 52
Vorsicht, Kunde
30-Tage-Rückgaberecht
Aufmacherbild

Leeres Versprechen

Ärger bei der Rückgabe einer Parrot-Drohne

Ein „30-Tage-Rückgaberecht“ wirkt verkaufsfördernd, denn in der Vorstellung des Kunden schützt es vor Fehlkäufen. Blöd nur, wenn nach der Rückgabe der Ware kein Geld fließt und der Verkäufer auf Tauchstation geht.

Schon lange interessiert sich Dennis B. für kamerabestückte Fluggeräte. Er hatte mit verschiedenen Modellen schon einige Erfahrungen gesammelt, als er im Oktober den Quadrokopter „Mambo FPV“ von Parrot entdeckte. Das Drohnen-Kit versprach ein, wie es die Herstellerwerbung ausdrückte, Immersiverlebnis der besonderen Art: Mithilfe der mitgelieferten „Cockpitglasses 2“ sollte man die Mambo FPV aus der Pilotenperspektive erleben können. „Eintauchen ins Drohnenrennen“ – das klang vielversprechend.

Mit 179 Euro war der Spaß zwar nicht gerade billig, doch Dennis B. wähnte sich auf der sicheren Seite, schließlich warb Parrot auf seiner Webseite mit einem 30-tägigen Rückgaberecht. Kurzerhand bestellte er die Mambo FPV am 16. Oktober 2017 im Shop des Herstellers. Die Bezahlung erfolgte per Kreditkarte und am 20. Oktober brachte der Postbote das neue Spielzeug.

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