c't 13/2019
S. 168
Recht
DSGVO: Datenauskunft
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Bild: Albert Hulm

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DSGVO-Datenauskunft im Selbsttest

Zum neuen europäischen Datenschutzrecht gehört der Auskunftsanspruch von Bürgern gegenüber Unternehmen. Wir haben Ernst gemacht und 30 deutsche sowie internationale Firmen angefragt. Viele der Ergebnisse waren erschreckend, einige frustrierend, aber auch erhellend.

Das neue europäische Datenschutzrecht soll vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Zum Schutz gehört Transparenz, deshalb spendiert die seit Mai 2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 15 weitgehende Auskunftsrechte für von Datenverarbeitung „betroffene Personen“ gegenüber den „Verantwortlichen“, also den Verarbeitern.

Wir haben zwischen Februar und April 2019 als Privatpersonen bei mehr als 30 Firmen den Selbsttest gemacht und detaillierte Auskunft über alle unsere dort gespeicherten Daten erbeten. Von A wie Amazon bis X wie Xing: Bei den meisten der befragten Unternehmen sind wir langjährige Kunden. Wir wählten ein breites Spektrum an Branchen aus: eBay war genauso dabei wie Krankenversicherungen, die Deutsche Bahn und der Lautsprecherproduzent Sonos.

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