c't 2/2019
S. 16
News
Kennzeichenerkennung für Fahrverbote

Stau, schau, wem!

Videoüberwachung soll Dieselfahrverbote durchsetzen

Fahrverbote sind nur dann wirksam, wenn man sie auch durchsetzt. Laut eines Gesetzentwurfs könnten die Dieselfahrverbote nun als Anlass für eine automatisierte Nummernschilderkennung in Städten dienen, obwohl die Technik datenschutzrechtlich umstritten ist.

Gemäß eines Entwurfs für die neunte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen Fahrzeug und Fahrer zur Durchsetzung der von den Gerichten ausgesprochenen Fahrverbote mit Kameras erfasst werden. Die Fahrzeugkennzeichen sollen dann mit den Daten im zentralen Fahrzeugregister abgeglichen werden. Bei einem Treffer fließen die Daten danach an die zuständige Verwaltungsbehörde, die für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Alle in diesem Prozess erfassten Daten müssen im Regelfall „unverzüglich“, spätestens aber nach sechs Monaten gelöscht werden.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte keinerlei datenschutzrechtliche Vorgaben enthalten. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten erklärte, dass technische Alternativen zwar diskutiert wurden, doch insbesondere für eine „faire und effiziente“ Durchsetzung des Fahrverbots an einzelnen Straßen habe man keine Alternative gesehen. Die „Alternativlosigkeit“ der Kameralösung ist nur vor ihrem politischen Hintergrund zu verstehen: Die Unionsparteien haben sich in den vergangenen Jahren darauf festgelegt, dass die Einführung einer „Blauen Plakette“ nicht gewünscht sei. Hauptargument: Man wolle keine Dieselfahrverbote in den Innenstädten.

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