c't 20/2019
S. 42
News
Medienstaatsvertrag

Signalhoheit

Der neue Medienstaatsvertrag soll Rundfunk-Angebote gegen die Internet-Konkurrenz schützen

Die Länder wollen gängige Smart-TV-Funktionen wie Bild-in-Bild oder Splitscreen nur noch mit Erlaubnis der Sender zulassen. Außerdem sollen die Öffentlich-Rechtlichen und bestimmte Private bevorzugt auffindbar sein. Nun läuft die Geräte- und die Internetindustrie Sturm gegen diesen Plan.

Der aktuelle Entwurf für einen Medienstaatsvertrag der Länder hat eine heftige Debatte über die Regulierung der digital vernetzten Medienwelt ausgelöst. Auf der einen Seite stehen die etablierten TV-Sender, die zunehmend durch große, meist aus den USA stammende Streaming-Anbieter sowie soziale Netzwerke unter Druck geraten. Ihnen gegenüber haben sich der Kabelverband Anga, die Digitalverbände Bitkom und eco sowie der Elektrotechnikverband ZVEI verbündet, die die Entwicklung der schönen bunten Medienwelt in Gefahr sehen.

Mit dem Medienstaatsvertrag, der den bislang gültigen Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll, reagieren die Bundesländer auf die zunehmende Medienkonvergenz. Es geht darin um einen neuen Rundfunkbegriff und um Plattformregulierung [1]. Strittig ist insbesondere, wie neuere Techniken behandelt werden sollen, beispielsweise HbbTV, Smart TV sowie alternative Oberflächen wie Mediatheken, Settop-Boxen oder auch YouTube.

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