c't 21/2019
S. 164
Recht
SEPA-Lastschrift

Einfach abgebucht

Fallstricke beim Bezahlen im Internet mit der SEPA-Basislastschrift

Die SEPA-Basislastschrift ist vor allem in Deutschland eine sehr beliebte Bezahlmethode. Aus rechtlicher Sicht ist das auf den ersten Blick so einfache Zahlverfahren relativ anspruchsvoll und birgt insbesondere für Händler einige Risiken.

Die SEPA-Basislastschrift ist juristisch betrachtet ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsdienst, durch den das Konto des Zahlers belastet wird. Grundlage ist dabei die Zustimmung des Zahlers in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Anders als bei einer Überweisung veranlasst bei der SEPA-Basislastschrift der Zahlungsempfänger die Zahlung, man spricht daher von „Pull-Zahlung“.

Mit der SEPA-Basislastschrift kann ein Kunde sowohl im stationären Handel als auch online Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) vornehmen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz.

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