c't 23/2019
S. 63
aktuell
Digitale-Versorgung-Gesetz

Wildwuchsgesetz

Dr. Achim Kessler zu Versäumnissen im Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll künftig unter anderem „Apps auf Rezept“ erlauben. Dr. Achim Kessler (MdB, Die Linke) übt scharfe Kritik am DVG-Entwurf. Wir befragten ihn zu seinen Gründen.

Dr. Achim Kessler (55) ist Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion Die Linke im Bundestag. Bild: Benjamin Gross

c’t: Herr Dr. Kessler, Sie haben in der ersten Lesung des DVG-Entwurfs kritisiert, dieser ignoriere den Datenschutz. Welche Vorgaben vermissen Sie?

Achim Kessler: Das DVG bleibt, was den Datenschutz angeht, sehr vage, und die vorhandenen Datenschutzbestimmungen sind für hochsensible Gesundheitsdaten völlig unzureichend. Das Gesetz soll laut Bundesregierung das Ziel haben, digitale Anwendungen schneller in die Versorgung zu bringen. So vielversprechend das klingt, werden wir es dadurch jedoch mit einem unkontrollierten Wildwuchs an digitalen Gesundheitsanwendungen zu tun bekommen.

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