EuGH: Facebook muss Beleidigungen weltweit löschen
Plattformen wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Im konkreten Fall, den der Oberste Gerichtshof Österreichs Anfang 2018 dem EuGH vorgelegt hatte, geht es um beleidigende Äußerungen gegen die frühere Parteichefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek. Die Politikerin war auf Facebook unter anderem als „korrupter Trampel“ und „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden. Nach einer Unterlassungsverfügung hatte Glawischnig-Piesczek von Facebook auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre. „Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts“ könne demnach sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden, entschied der EuGH.