c't 26/2019
S. 172
Wissen
Datenschutz
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Bild: Albert Hulm

Höchst sensibel

Wie die DSGVO Gesundheitsdaten schützt

Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Informationen über einen Menschen und bergen ein hohes Missbrauchspotential. Umso erstaunlicher ist es, dass Ärzte, Krankenhäuser oder Hersteller medizinischer Apps damit oft nachlässig umgehen. Schlimmer noch: Das neue Digitale-Versorgung-Gesetz gibt Krankendaten zur Nutzung frei und erlaubt Apps auf Krankenschein.

Die Zeiten, in den Patienteninformationen allenfalls in einem geschützten Raum zwischen Ärzten, Laboren und Krankenkasse hin und her geschickt wurden, sind vorbei. Medizinische Daten sind längst ein Milliardenmarkt, von dem von Pharmagiganten über Forschungseinrichtungen bis hin zu mehr oder weniger seriösen App-Herstellern alle ihr Stück abhaben wollen.

Dieser schönen, neuen Medizinwelt soll jetzt ein Anfang November beschlossenes Gesetz zum Durchbruch verhelfen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht unter anderem Apps auf Rezept (siehe Kasten) und die Freigabe von Patientendaten für Forschungszwecke vor. Während sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die neuen Möglichkeiten begeistert, sind Daten- und Patientenschützer alles andere als angetan.

Das zentrale Schutzobjekt der DSGVO sind die sogenannten personenbezogenen Daten. Das sind Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen und diese identifizieren oder mithilfe von zusätzlichen Informationen identifizierbar machen.