c't 4/2019
S. 50
News
Informationszugang

Obergrenzwertig

Innenministerium ignoriert Rechtsprechung zur Höhe von Informationsgebühren

Das Gesetz über den Zugang zu Behördendaten stand von Anbeginn in der Kritik, weil es mit hohen Gebühren schreckt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dem eine Grenze gesetzt, doch Seehofers Innenministerium ignoriert die Grundsatzentscheidung.

Wer Zugang zu amtlichen Informationen, Daten oder Akten haben will, muss mit hohen Gebühren rechnen. Das gilt insbesondere für Anfragen, deren Beantwortung der Behörde wenig Arbeit macht. So erging es etwa auch Arne Semsrott von der Open Knowlegde Foundation Deutschland (OKFD), als er Ende 2016 vom Bundesinnenministerium (BMI) die Unterlagen anfragte, die dem Minister zur Vorbereitung eines Gesprächs in der Berliner Dependance von Facebook gedient hatten. Letzteres hatte Seehofers Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) im August 2016 wegen des sogenannten Cambrigde-Analytica-Skandals geführt, bei dem unter anderem Daten von Millionen Deutschen Facebook-Nutzern an die britische Firma abgeflossen waren.

Nach gut drei Monaten erhielt Semsrott zwei Dokumente aus dem BMI (siehe ct.de/yq44), ein vierseitiges Dossier über den „Umgang mit extremistischen und terroristischen Internetinhalten“ und einen Ablaufplan für den Besuch im Umfang von 28 Seiten.