c't 9/2019
S. 62
Vorsicht, Kunde
Beamer-Lampe
Aufmacherbild

Filmreif

BenQ verpatzt Garantie-Service bei vorzeitig geplatzter Beamer-Lampe

Wenn ein Markenhersteller sagt, er werde ein Gerät nach einem Ausfall „im Rahmen der Garantie“ überprüfen, erwartet man anschließend keine Kostenrechnung. Sollte man aber, jedenfalls bei BenQ.

Zunächst glaubten die Anwesenden an ein brutales Attentat auf den US-Präsidenten, als am Abend des 27. Februar mit einem lauten Knall das Licht erlosch. Allerdings nicht im Weißen Haus in Washington, sondern in einem kleinen Mehrfamilienhaus zwischen Herne und Bochum im Wohnzimmer des Ehepaares R. Nachdem sich die beiden Fans der Netflix-Serie „House of Cards“ vom ersten Schrecken erholt hatten, stellten sie fest, dass sich die Lampe ihres Beamers TH683 von BenQ soeben geräuschvoll verabschiedet hatte und mit ihr auch der geplante Serienabend geplatzt war.

Als André R. am nächsten Tag den Beamer von seiner Halterung an der Rückwand des Wohnzimmers nahm, hörte er im inneren die Scherben der offenbar zerborstenen Lampe scheppern. Dass Beamerlampen eine begrenzte Lebensdauer haben und nach einer Zeit den Geist aufgeben, war ihm durchaus bewusst. Aber laut Spezifikationen des Herstellers (siehe ct.de/yvap) sollten es bei seinem Modell 3500 Betriebsstunden sein. Da er und seine Frau den Beamer aber nur alle zwei bis drei Tage für einen Film- oder Serienabend nutzten, kam er in den 22 Monaten seit dem Kauf überschlägig auf rund 700 Betriebsstunden, also gerade mal 20 Prozent der angegebenen Laufzeit der Lampe. Den eingebauten Zähler konnte er nicht mehr ablesen, denn das Display zeigte nur noch den Defekt der Lampe an. Aber der Hersteller würde die tatsächliche Laufzeit der Lampe doch sicher feststellen können.

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