c't 10/2020
S. 170
Wissen
Urteil zu Schmähkritik

„Massiv diffamierend“

Berliner Kammergericht urteilt zu Schmähkritik auf Facebook

Das Landgericht Berlin hatte in einem Urteil übelste verbale Entgleisungen gegen die Politikerin Renate Künast für rechtens erklärt. Diese Ent­scheidung korrigierte nun die höhere Instanz – und kritisierte den Verfall der Diskussionskultur auf Facebook.

Von Joerg Heidrich

Heftige Schmähungen gegen Politiker sind bei Facebook üblich. Die Ausfälle, die die Grünen-Politikerin und ehemalige Bundesministerin Renate Künast im Zusammenhang mit einem gefälschten Zitat über sich ergehen lassen musste, lagen noch dazu weit unter der juristischen Gürtellinie. Die Beschimpfungen reichten von „geisteskrank“, „Drecks Fotze über „Drecksschwein“ bis hin zu Vergewaltigungswünschen und Gewaltandrohungen. 

Anlass war ein Blog-Beitrag eines bekannten Rechtsradikalen. Er hatte der Politikerin einen Ausspruch in den Mund gelegt, den diese nie getätigt hatte: Neben einem Foto von Künast lautete die Überschrift „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“

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