c't 10/2020
S. 76
Test & Beratung
Fahrtkostenerstattung

Geld-zurück-­Helfer

Die Mobil-App LateBack nimmt Bahnfahrern, deren Zug Verspätung hatte, den lästigen Papierkram für die Fahrtkostenerstattung ab. Außer DB-Kunden können auch Nutzer des Rhein-Main- und des Hamburger Verkehrsverbunds ihre Erstattungsanträge über die App abwickeln.

Beim ersten Antrag für eine Erstattung von der Deutschen Bahn muss der Anwender seine Konto-Daten hinterlegen, die sich die App für weitere Anträge merkt. Ab jetzt fragt LateBack lediglich Reisedaten ab, darunter Start- und Zielhaltestelle, die fahrplanmäßige Abfahrts- und Ankunftszeit sowie der tatsächliche Zeitpunkt bei Erreichen des Ziels. Auch Art und Nummer des verspäteten Zuges sowie etwaige Zwischenhalte, an denen ein Anschlusszug nicht erreicht wurde, gehören dazu.

Durch Tippen auf den Antragsknopf beauftragt der Nutzer den Anbieter damit, den Antrag durchzuführen. Eine nachträgliche Korrektur der Angaben ist nun nicht mehr möglich. Der LateBack-Anbieter reicht ein ausgefülltes Fahrgastrechteformular ein und übermittelt die Kontodaten des Anwenders an die Deutsche Bahn AG. Eine Garantie auf Erstattung übernimmt LateBack nicht. Falls der Verkehrsbetrieb, der via App einen Antrag erhält, Rückfragen hat, wendet er sich damit direkt an den Anwender. Auch in zwei regionalen Verkehrsverbünden lässt sich die App nutzen, nämlich im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und im Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Für beide Verkehrsbetriebe sind alle Haltestellen und Verbindungen in der App hinterlegt – der Anwender klickt seine Angaben hier komfortabel aus Drop-down-Menüs zusammen. In beiden Fällen erfolgt die Entschädigungsleistung ausschließlich in bar.

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