c't 12/2020
S. 176
Wissen
Verbraucherrecht

Schnäppchen mit Hindernissen

Online-Bestellungen bei Anbietern außerhalb Europas bergen Rechtsrisiken

Angesichts geschlossener Läden in der Corona-Krise hat der Run aufs Online-Shopping mehr denn je zugelegt. Besonders verlockend erscheinen Niedrigpreisangebote für Direktlieferungen aus China. Dergleichen kann jedoch in über­raschenden Mehrkosten und allerlei anderem Ärger münden.

Von Harald Büring

Bei der Suche nach Angeboten für Waren fast aller Art landen preis­bewusste Onlinekäufer schnell bei Versendern aus Shenzhen, Shanghai, Guangdong oder Hongkong. Selbst diejenigen, die beim oberflächlichen Durchgehen deutschsprachiger Verkaufsplattformen versuchen, ausländische Lieferanten zu meiden, können sich nicht immer sicher sein, dass die scheinbar in Deutschland georderte Ware nicht dennoch aus China zu ihnen kommt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Mancher Homeoffice-Videokonferenzierer hat in den letzten Wochen online nach der Mangelware Webcam gesucht und ist etwa auf dem Amazon-Marktplatz bei einem von zahl­losen nahezu identischen Angeboten hängen geblieben. So offerierte etwa jemand in unverdächtigem Deutsch eine USB-Webcam von „Licyly“ für knapp 43 Euro. Unter dem Button „Jetzt kaufen“ fand sich der Vermerk, dass Verkauf und Versand durch „boom-boom“ erfolgten. Wer genauer nachbohrte, erfuhr unter „Impressum & Info zum Verkäufer“ dann außer der voraussichtlichen Versanddauer von bis zu acht Wochen noch Folgendes:

Kommentieren