c't 13/2020
S. 54
Vorsicht, Kunde
Sky-Vertrag für einen Toten
Vorsicht Kunde

Teures Ehrenamt

Betreuer soll für Sky-Vertrag seines toten Freundes bezahlen

Wer seine Rechtsgeschäfte nicht mehr eigenständig erledigen kann, bekommt vom Gericht in der Regel einen Betreuer zur Seite gestellt. Diese oft ehrenamtlich ausgeführte Funktion kann aber ein teures Nachspiel haben, wenn der TV-Abo-Dienst Sky ins Spiel kommt.

Von Georg Schnurer

Helmut T. lebte seit vielen Jahren in einem Wohnstift in Friedrichshafen. Da er mehr und mehr Hilfe bei der Erledigung seiner Rechtsgeschäfte benötigte, stellte ihm das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer zur Seite. Dieser half ihm fortan bei allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in Wohnungsangelegenheiten, bei Fragen rund um das Thema Telekommunikation und auch bei vielen weiteren Dingen.

So war es denn auch der damalige Betreuer Frank H., der auf Wunsch von Herrn T. ein Abo des TV-Bezahldienstes Sky abschloss. Da Herr T. keine eigenständigen Rechtsgeschäfte erledigen konnte und weil die Webseite der Firma Sky keine andere Möglichkeit bot, lief das Sky-Abo auf den Namen des Betreuers. Die monatliche Abo-Gebühr zog Sky vom Konto von Herrn T. ein und die für den Empfang des Bezahlfernsehens benötigten Gerätschaften standen im Wohnstift. Zum Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigte der Betreuer nach Rücksprache mit Herrn T. das Abo, damit sich der Vertrag nicht automatisch um 12 Monate verlängert. Sky akzeptierte das auch anstandslos.

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