c't 15/2020
S. 30
Aktuell
E-Government

Die Idee mit der ID

Steuer-ID soll Bürger­nummer werden – Datenschützer sind alarmiert

Die Bundesregierung will das ­E-Government vorantreiben und greift dabei zu einem heiklen Mittel: Sie plant, die Steuer-ID in eine all­gemeine Bürgernummer für alle ­möglichen Ämter zu verwandeln.

Von Christian Wölbert

Rund 130 Milliarden Euro verteilt die Bundesregierung mit ihrem Corona-Konjunkturpaket. Allerdings hat die Große Koalition in dem Paket auch eine Entscheidung versteckt, die mit Corona und der Konjunktur wenig zu tun hat: Die Steuer-ID werde in eine „verwaltungsübergreifende ID-Nummer“ verwandelt, heißt es im „Eckpunkte-Papier“. Noch im Sommer soll das Innenministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.  

Das Vorhaben führt nun zu Ärger. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, lehnt es „aus verfassungsrechtlichen und aus datenschutzrechtlichen Gründen“ ab. Es bestehe die Gefahr einer „vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit“, sagte Kelbers Sprecher Ende Juni gegenüber c’t. 

Vernetzung geplant

In dem Streit geht es um viel. Auf der einen Seite will die Politik endlich den Durchbruch beim E-Government schaffen. Wer verheiratet ist oder schon mal Bafög beantragt hat, kennt das Problem: Anders als etwa in Skandinavien müssen Bürger hierzulande immer noch Dokumente wie Geburtsurkunden von einer Behörde zur anderen tragen. Jedes Amt pflegt schließlich seine eigenen Datenbanken.

Künftig sollen die Daten laufen, nicht die Bürger. Die Bundesregierung will, dass Behörden Infos austauschen, wenn ein Gesetz oder der betroffene Bürger selbst das erlaubt. Allerdings müssten die Beamten dann den gewünschten Datensatz anhand von Informationen wie Name und Anschrift finden, die in zig Formaten vorliegen und sich im Lauf der Zeit ändern können. Für automatisiertes E-­Govern­ment ist das zu fehleranfällig. 

Deshalb die Idee mit der Steuer-ID: Sie soll künftig auch von anderen Behörden als den Finanzämtern verwendet werden und so den reibungslosen Datenaustausch ermöglichen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.

Auf der anderen Seite befürchten Kritiker, dass die Einheitsnummer aus den vielen kleinen Silos eine Super-Datenbank macht. Sie berufen sich auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das zwar eine übergreifende Bürgernummer nicht explizit verbietet, staatlicher Datensammelei aber enge Gren­zen setzt, speziell „unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung“.  

Datenschützer Kelber hat allerdings nicht grundsätzlich etwas gegen E-Government und Datenaustausch zwischen Ämtern. Aus seiner Sicht gibt es nämlich datenschutzfreundlichere Alternativen zur übergreifenden Kennzahl, „etwa bereichsspezifische Identitätskennzeichen“.  

Krypto-Lösung

Gemeint ist ein Modell, das in Österreich bereits angewendet wird. Die Alpenre­publik hat für E-Government eine „Stammzahl“ eingeführt, aus der eine Zentralstelle mit kryptografischen Verfahren bereichsspezifische Nummern für unterschiedliche Behörden ermittelt. Aus diesen Nummern kann die Stammzahl nicht zurück errechnet werden. Benötigt ein Amt fremde Daten, erhält es von der Zentralstelle die verschlüsselte Spezialnummer des Bürgers bei der Zielbehörde und kann damit die gewünschten Daten anfordern.

Aus Sicht von Kelber ist das sicherer, als einfach überall die Steuer-ID zu speichern. Im Fall eines Missbrauchs könnten Daten „nicht so leicht zusammengeführt werden wie bei der Verwendung eines registerübergreifenden Identitätskennzeichens“, sagte der Sprecher. Und laut einer Gruppe von E-Government-Experten aus der deutschen Verwaltung wäre das österreichische Modell auch für Deutschland praktikabel. Die Details der Umsetzung hat die Gruppe in einem 20-seitigen Papier, das c’t vorliegt, für die Politik skizziert.

Die GroKo hat sich trotzdem für die Steuer-ID entschieden. Für Datenschutz beim Austausch soll nun lediglich eine nicht näher benannte „dritte Stelle“ sorgen, die prüft, „ob Sender und Empfänger die Daten rechtmäßig übermitteln dürfen“, wie das Innenministerium mitteilte. Aus Sicht von Kelber reicht das jedoch nicht aus. Experten aus Wissenschaft und Verwaltung rechnen deshalb damit, dass der Streit vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.  (cwo@ct.de)

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